Ford Taunus Forum / M-Modelle Forum |
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Autor | Mitteilung |
p6liebhaberin :-) Beiträge: 1346 | Gesendet: 14:46 - 11.04.2007 Muß es einen TÜV geben für Kinderfahrzeuge????? sprich für Kettcar; Go-Kart; Fahrräder; Roller; ect... alles was aus eigener Kraft angetrieben wird, und wenn ja wo wende ich mich hin, wenn ein Teil keinen TÜV hat????? Wer von EUCH weiß da beschied???; hatten unserem 8 jährigen Sohn ein Go-Kart gekauft (privat, was aber über ebay vertrieben wird) das nach ner halben Std.Fahrt ´nen Achsenbruch hat und sonst auch völlig instabil und schräg verschweißt ist!!!!............... Danke für Tipp´s und Hilfe!!!! |
Ben
Moderator Beiträge: 1131
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Gesendet: 15:30 - 11.04.2007 kannst dich an den verbraucherschutz wenden.... |
andy
Beiträge: 425
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Gesendet: 21:48 - 11.04.2007 Da kann ich auch ne Kurzgeschichte zum Besten geben: Nagelneues Kinderfahrrad vom Fachhändler (249 Euros), Marke Pegasus. Nach einer kleinen Rempelei mit einem anderen Kinderfahrrad (kein Sturz, keine Verletzten) war der Rahmen komplett verzogen-Totalschaden! Auskunft Händler: Stand der Technik! Am Kopf kratzend... Andy |
p6liebhaberin :-)
Beiträge: 1346
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Gesendet: 22:25 - 11.04.2007 Zitat: Ich werde täglich grauer!!!! ; mein Erfolg war/ ist; das sich weder TÜV noch LGA dafür richtig interessieren!!! - Außer.............. ich würde die Angelegenheit selbst bezahlen. Fakt ist; das gekaufte Teil hat keine CE Kennzeichnung; aber wenn kümmert das schon?,evtl. erst dann wenn sich von 100 Kindern 99 schlimmstens verletzt haben und die lieben Eltern das dann mal melden??? Einzige Chance ist noch: Gewerbeaufsichtsamt; oder Verbraucherzentrale, aber das habe ich heute nicht mehr geschafft.Morgen!!! Klasse,aber Oldie´s sollen bald jährlich zum TÜV!!! -ich glaube echt die spinnen!!! - Ich verstehe es bald nimmer Das kommt von Geiz ist geil und MADE in CHINA ect...... Traurig,traurig!!!! |
ing.westernhagen
Beiträge: 2613
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Gesendet: 00:03 - 12.04.2007 @ andy... es gab keine Schaden außer einem wirtschaftlichen ..somit ein superkorrektes Produkt weil nun NEUKAUFEN !!!! gruß ing.westernhagen |
26M Racer
Beiträge: 797
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Gesendet: 09:42 - 12.04.2007 Hallo, TÜV für Spielsachen... Nee das gibt nicht(!) nur so ein nichtsaussagende CE-Zeichen, und dies besagt das es halt mal irgendwann auf die Qualitäts und Anspruchsstandards der EU(!) geprüft worden ist... Wobei ein TÜV-Bericht nach meiner persönlichen Meinung nach auch nicht sehr aussagekräftig ist :shock: Ebenso diese nutzlosen aber anscheinend Verbraucherberuhigende Siegel wie z.B.: GS, VDE, usw. |
stephan prahm
Beiträge: 97
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Gesendet: 10:10 - 12.04.2007 Hallo Natascha. Du könntest dich ja mal mit Stiftung Warentest in Verbindung setzen. |
Oliver(_A_)
registriert Beiträge: 30
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Gesendet: 20:45 - 12.04.2007 Sodala, da muss ich mal auch was dazu sagen. CE: das bringt der In-Verkehrbringer selber an, wenn er der Meinung ist, sein Produkt ist "in Ordnung" in Sinne aller anzuwendenden Richtlinien (z.B. Niederspannungs-RL, Medizinprodukte-RL, Maschinen-RL usw.) Ohne CE darf er eh nix verkaufen, also pappt es der Schlampige drauf und hofft. Gute Firmen und/oder bei höherem Risiko wird die Konformität durch einen unabhängigen Dritten geprüft: das kann z.B. der TÜV sein. GS, VDE, ÖVE sind Prüfsiegel, die nur nach Prüfung in einer "passenden" Stelle angebracht werden dürfen. Geprüft wird nach tw. selbst festgelegten Verfahren oder nach Produktnormen und Richlinien. Da große Hersteller gern in den Normengremien drinnensitzen, und die Juristen sich nicht gerne festlegen kommt manchmal auch Schwachsinn in die Norm hinein. Sowas kann bei einer Prüfung (=vergleich mit der Norm) dann trotzdem "positiv" bewertet werden. TÜV-Bericht (Ich möchte hier mal die KFZ-TÜV-Überprüfung ausklammern). Was der TÜV oder eine andere Prüfstelle macht, hat das zumeist doch Hand und Fuß - da auch der TÜV an seine Systematik gewisse Anforderungen haben muß, die (in Ö vom Wirtschaftsministerium) penibel im Rahmen des Akkreditierungsverfahrena kontrolliert werden. Was gerne gemacht wird: ich lasse mein Managementsystem vom TÜV überprüfen (ISO 9001-Gedöns) und winke mit dem Papierl so, daß alle glauben, mein Produkt wäre geprüft. Im besagten Fall wäre vermutlich das hier anzuwenden, die EU-Richtlinie 88/378/EWG 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug.(mit der Ergänzung 93/68/EWG ) Wenn festgestellt wird, dass ein Produkt, das mit dem CE-Kennzeichen versehen ist und das bestimmungsgemäß verwendet wird, die Gesundheit und/oder die Sicherheit von Personen, gefährdet, ist von der zuständigen Behörde ein sogenanntes Schutzklausel-Verfahren einzuleiten, nach dem die Firma meist hops geht. Oder der CE (diesmal steht CE für "Chinesischer Exporteur") braucht einen neuen Importeur. LG, Oliver |
Oliver(_A_)
registriert Beiträge: 30
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Gesendet: 20:53 - 12.04.2007 Nachtrag: Hab nochmal gelesen und festgestellt, daß das Ding kein CE hatte. Also liegt vermutlich ein unrechtmäßiges In-Verkehrbringen vor. |
andy
Beiträge: 425
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Gesendet: 21:19 - 12.04.2007 Hi Oliver, danke für die hilfreichen Info´s (ganz ohne Flax...) Cheers Andy |
Michael
Beiträge: 268
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Gesendet: 21:29 - 12.04.2007 Zitat: Hallo Oliver! Absolut richtig, was Du geschrieben hast. Zuständige Behörde in BRD kann sein: das Gewerbeaufsichtsamt, die Staatsanwaltschaft, das Ordnungsamt oder die evtl. in der Spielzeug-Richtlinie benannten Stellen. Nur diese Ämter/Behörden können die Einsicht in die interne Dokumentation (Risiko-/Gefährdungsanalyse etc.) des Herstellers verlangen. Nur, was nutzt es dem privatem Verbraucher? Oder anders formuliert, was kann Natascha unternehmen? P.S. Wen es interessiert: Die Spielzeugrichtlinie gibt es hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31988L0378:DE:HTML Viel Spaß beim Lesen! |
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