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Autor Mitteilung
p6liebhaberin :-)


Beiträge: 1346


Gesendet: 00:15 - 23.03.2007

Hallo Männer;.........

so ich hab heute mal ne Frage die vielleicht doch in gewisser Hinsicht einen jeden von uns mal betreffen kann.

wenn ich ein AUTO bei dem netten Auktionshaus ersteigere.....und der Verkäufer sich nicht meldet, wie lange muß ich warten bis ich mich an ebay wende?

bzw: ungekehrt:

wenn ich ein Auto versteigere und der Käufer meldet sich nicht auf E-Mail´s,.....es ist doch ein Kaufvertrag???;oder??? ....nun hätte ich einen anderen Käufer; aber ...... darf ich nach z.B. 7 Tagen das Fahrzeug einen anderen Bieter anbieten? und wenn ja,was muß der 1.Bieter dann berappen? - wenigstens die ebay-Gebühr; oder???


Na Ihr alten Hasen, Ihr habt das doch sicher schonmal erlebt; wie handelt man nun am vernünftigsten???

Irgendwie finde ich keine zufriedenstellende Antwort auf meine Frage bei den ebay-Richtlinien! - deshalb nun die Frage der Fragen an EUCH



Danke Gruß und gute Nacht

Natascha
P7-Verrückter
Moderator

Beiträge: 1568


 

Gesendet: 06:28 - 23.03.2007

Hallo P6-Liebhaberin!
...deshalb sollte man immer eine Abholfrist in den Text packen und bei Nichterfüllung eine pauschale Gebühr!!!

Von der Bucht brauchst Du in der Hinsicht keine Hilfe erwarten!

Ansonsten bleibt Dir nur mal ne Info bei einem Anwalt oder Verbraucherberatung einzuholen, in was für einem Zeitraum ein solcher Vertrag als nicht erfüllt gilt!

Gruß vom Verrückten!
26M Racer


Beiträge: 797


 

Gesendet: 08:53 - 23.03.2007

Hallo p6liebhaberin,

laut i-bäh musste 7 Tage warten biste einen
NICHT BEZAHLTEN Artikel bei denen melden kannst...

ABER was soll Dir das bringen, außer das der User seinen Account gesperrt bekommt???

Es gibt eigentlich NUR zwei sinnvolle Möglichkeiten die Dir weiterhelfen könnten:

1. Versuch mal über z.b.: www.dastelefon.de seine Telefonnummer herauszubekommen (hast ja die E-Mail mit seiner Adresse) und den Käufer hinzuweisen, dass er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag eingegangen ist.

Und wenn dies nichts nützt

2. Geh einfach zu der nächsten Polizeistation und erstatte Strafanzeige.

Bekommst zwar kein Geld oder sonstiges aber die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann um diese Angelegenheit und basta.

Kannst zwar versuchen das Fzg. an den unterlegenen Bieter zu veräußern aber meine Erfahrung ist, dass die den Artikel dann meist nicht wollen...
tscharly
Moderator

Beiträge: 2404


 

Gesendet: 10:11 - 23.03.2007

Servus,

klick mal, sofern du den artikel verkauft hast, auf nicht bezahlten
artikel bei ebay melden,
da steht dann drin wie oft und lange
du dem höchstbietenden schreiben,bzw Zeit geben musst.
Dann bekommst du wenigstens die Einstellgebühren wieder, Verkaufsprovision behält ebay in jedem Fall!

Wenn du nen anderen Käufer hast,
dann würd ichs so machen, ich glaub aber 7 Tage musst Zeit geben...
Michael


Beiträge: 268


 

Gesendet: 12:36 - 23.03.2007

Hallo Natascha,
ich hatte letztens einen ähnlichen Fall. Ich war Käufer, habe aber vom Verkäufer fast 2 Wochen nichts gehört. Also mit www.dastelefonbuch.de die Rufnummer ermittelt und angebimmelt.
Es stellte sich heraus, dass sein Schlepptop verreckt war und es unverhältnismäßig lange in Reparatur war. Daher die Verzögerung. Letztendlich hat aber alles geklappt.

Es kann aber auch ganz andere Gründe geben, warum ein Verkäufer / Käufer sich nicht meldet (Krankheit, Unfall, Dienstreise etc.).
p6liebhaberin :-)


Beiträge: 1346


 

Gesendet: 18:25 - 23.03.2007

Danke Junges erstmal für EURE Antworten!!!

Ich hatte/habe übrigens im Text stehen das der alte Ford bis OSTERN (2007)damit es keine Verständigungsprobleme gibt geschreiben sowie, das sonst Parkplatzgebühr erhoebn wird,aus Erfahrung bla,bla,bla; was Frau eben so schreibt

Tja das mit den 7-Tagen habe ich gestern auch gefunden,das warte ich dann mal ab.

Krank oder der PC (dieses bla bla...) kann nicht sein, da ich entdeckt habe,das der "nette Käufer" einen Tag später auf einen Badewane geboten hat;also ist der PC am Tag Ende der Auktion nicht kaputt gewesen...ect.
Der wird entweder nicht wollen oder ist gewissenlos oder dachte er wird nochmal überboten.

dem Käufer auch noch nachtelefonieren will ich nicht,immerhin hat man selbst wenn man ein Problem mit dem PC hat andere Möglichkeiten sich bemerkbar zu machen,oder???
Auch habe ich eigentlich keine Lust auf Rechtsantwalt ect.....;aber ich will auch nicht 55.-€ einbüssen wenn der Käufer bietet und dann nicht will..... plus dann noch die ebay-Gebühr.........;mir ist was von 20% vom Kaufpreis in Erinnerung die der Käufer zahlen muß wenn er den Artikel nicht will/nimmt!

weiß das jemand besser???? ; da die ja ständig Ihre Richtlinien ändern, und ich nicht ständig Auto´s verkaufe...bin ich da eben nicht FIT drin!!!

Einen evtl. anderen Käufer hätte ich sogar, aber nun habe ich dem 1. mal ne Frist gesetzt das er das Auto bis 30.3. holen soll!

Mal warten was passiert,2-Mail´s sind weg, mehr schreib ich dem Typ nicht!

Gruß Natascha
ing.westernhagen


Beiträge: 2613


 

Gesendet: 23:42 - 26.03.2007

irgeneine Adresse hat er ja wohl auch bei ebäh anggeben.. isses weit weg.. mal mit einem kleinen Rollkommando von 5 Oldtimern und 10 insassen nach dem herrrn mit dem unbezahlten auto nachfragen..und fleissig bei den nachbarn klingeln und fragen .. gericht - polizei - vergiss es, hab auusser gebühren nie was gesehen und nur draufgelegt.. dann lieber noch ein bischen spass gehabt... und einen kleinen oldtimerausflug

gruß ing.westernhagen
tscharly
Moderator

Beiträge: 2404


 

Gesendet: 11:02 - 27.03.2007

In der Verkaufsabwicklung steht,
wenn du der Verchecker bist,
die Versandadresse vom Käufer.

Internetzugang hat doch fast jeder,
wenn net geht man in ein Onlinecafe.
War früher bei ebay net so extrem.
Ruf einfach mal bei dem an
p6liebhaberin :-)


Beiträge: 1346


 

Gesendet: 15:33 - 27.03.2007

Stand der Dinge ist:

Ich hatte ihm bis zum 30.3. eine Frsit gesetut das Teil abzuholen und bis dato zu bezahlen!

SOWEIT so GUT -hahahaha - der RS steht hier noch und wird hier wohl auch stehen bleiben!

Ich werde den Herrn nicht anrufen, ich habe mal seine Bewertungen gestöbert und immer wenn er ein Auto gekauft hat, ist die Auktion in Einvernehmen "gelöscht" bzw. sich geeinigt worden.hahahaha so ne fauel Tomate!
Mit meinem Rechtsanwalt hab ich heut auch hallofoniert, er sagt ich muß nun erstmal bis Freitag warten aber HOFFNUng habe ich keine.- bis nach Petershagen fahre ich auch nicht! -
Der Oberhammer: er verkäuft im Augenblick froh und munter eine Teil vom Goggomobil!!!! - also nix von wegen PC kaputt -oder so nen Müll!!!!

Na verklagen auf Abholung das dauert mir zu lange, ich habe ja jemand der den wagen möchte...wennn er nun nicht auch wieder abspringt.....aber der eigentliche Käufer bekommt auf alle Fälle mal ne neagtive am Samstag und Post von meinem Anwalt.

Sollte er hier FREUNDE haben (Frau weiß ja nie!), naja mir auch egal....entweder ich biete und kaufe oder ich biete und bin und bleibe ein SCHHWEIN

Bald habe ich keine Lust mehr ein Auto bei ebay zu veräufern.

die letzten P6 die ich angeboten hatte, (egal ob nun gut oder nicht!) das dauerte auch ewig.
Entweder ich biete und will es auch,oder ich lasse die Finger weg sonst könnte es mal bremslich werden...... das ist meine Meinung

Es tummeln sich immer mehr schwarze Schafe bei ebay, es macht echt keinen Spaß mehr.Auch diese x-mal angebotenen Sachen weil man Spezil´s drauf bieten läßt....ect. zum k.

Danke für Eure Tipp´s
p6liebhaberin :-)


Beiträge: 1346


 

Gesendet: 17:04 - 27.03.2007

Tja wenn man freundlich und vernünftig bleiben möchte...dannn

Der gute Käufer steht nicht im Telefonbuch, also kann ich den Herrn auch nicht anrufen.

Bei weiteren Bewertungs-lese-Aktionen habe ich festgestellt, wenn man dem Käufer zu nahetritt, dann dreht er den Spieß um und bewertet ebenfalls negativ.

Sehr fair!!!!

Naja habe aber bei ebay doch noch was gefunden, das ich wenigstens wenn ich es melde meine Gebühren irgendwie wieder zurück bekomme.

Na nun warten wir mal............
Michael


Beiträge: 268


 

Gesendet: 17:16 - 27.03.2007

Zitat:
also nix von wegen PC kaputt -oder so nen Müll!!!!



Danke! Die Äußerung bezieht sich ja wohl auf meinen Eintrag.
Ich kann Deine Aufregung schon nachvollziehen, aber ich bereue es jetzt schon, überhaupt geantwortet zu haben.

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