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 Forum Index —› 26m —› Gurte im 70er 26M??? Ein Muss oder Nisch?
 


Autor Mitteilung
Volly


Beiträge: 152


Gesendet: 13:22 - 24.02.2006

Hallo Leute,
bin neu im Forum und hab da mal ne Frage... hab nen 70er 26M cpe mit H Kennzeichen dessen Gurte vorne schon hin sind und nicht mehr zu gebrauchen sind, kann ich die dann ausbauen und weiter so rumfahren????? Hat da jemand ne Ahnung?
Danke

Volly
Michael


Beiträge: 268


 

Gesendet: 14:06 - 24.02.2006

Hi Volly!
Schau mal unter Thema "Suche Sicherheitsgurte" nach.


Zitat:
hallo,
ums genau zu sagen,ab ez.1.4.70
braucht man gurte.



p7dietrich
Moderator

Beiträge: 986


 

Gesendet: 14:11 - 24.02.2006

Hallo Volly!

Ab 1.4.1970 müssen alle PKW in Deutschland zumindestens vorne Gurte haben - kommt also auf die EZ an. Beim 70er Baujahrspäter als April sehe ich da schwarz. Du musst wohl oder übel die Gurte ersetzen bzw. reparieren. Ab dem angegebenen Datum mussten Neuwagen übrigens vorne Gurte haben, auch die P7 hatten von da an Gurte, egal ob Statik oder Automatik, serienmäßig.

Gruß,

Dietrich
Volly


Beiträge: 152


 

Gesendet: 23:29 - 24.02.2006

Hi leute,
danke für eure infos!!!
meiner ist ez okt 70.
hatte mich schon gefreut. hab mir die beiden internetseiten angeguckt mit den gurten... statik gurte werd ich mir dann holen
gruß

volly
(p.s. bilder von meinem auto, dem KOC gibts beim stammtisch)
ing.westernhagen


Beiträge: 2613


 

Gesendet: 02:39 - 02.04.2006

huh volly,

hab nach ein bischen music hören mal deinen threat angeschaut.. BAU MINIMUM MAL 2-PUNKT-BECKENGURTE ein, damit minimal deine ZÄHNE Lenkrad und Armaturenabdeckung testen... z.B vom CABRIO-Golf oder Käfer hinten ein...habe Seitencrash BMW 1502 Bj 1975 und Frontcrash VW Käfer 1969- beides unverschuldet- nur wegen Gurt und guter Karosserie 2x verletzunsgfrei wegen 3.P. Gurt und Kopfstützen überlebt. Stehst du aber auf der dark-site, dann ist ein hot-rod ohne Gurte beim Kolonnenspringen die Waffe deiner Wahl :glow:

na ja, meint ing.westernhagen
26M Racer


Beiträge: 797


 

Gesendet: 11:20 - 04.04.2006
p7cabriofuzi


Beiträge: 505


 

Gesendet: 19:12 - 04.04.2006

Hi,
ich hatte schon einmal etwas über die gurtpflicht, und die änderungen im § wald geschrieben.
ich weis nicht warum dies gelöscht wurde ???? im anschein ist dies die tatsache das man nicht alles wissen kann. ihr könnt euch gerne umgucken im web. 1970 ist schon lange aufgehoben. siehe unter www.burkantat.de/verkehrsrecht/index.htm#9. oder unter gurtplicht bei google.
Gruß Alf
Alex WI


Beiträge: 664


 

Gesendet: 20:11 - 04.04.2006

Hallo,

hier steht alles:

ich zitiere:

Zitat:
Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften
(§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)

Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für -
-Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99

Im einzelnen gilt:


Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

Ab 01.01.1976
· Anschnallpflicht für Fahrer und Beifahrer auf den Vordersitzen für alle seit dem 01 .04.1970 zugelassenen Pkw,
sofern hierfür Gurte vorgeschrieben/eingebaut waren.

01.01.1978
· Spätester Nachrüstungstermin für Gurte vorne außen an Fahrzeugen, die ab 01.04.1970 erstmals. in den
Verkehr gekommen und mit Verankerungen zur Aufnahme von Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.
Verankerungen vorne waren ab Erstzulassung 01.Q1.74 vorgeschrieben wurden von vielen Fahrzeugherstellern
aber schon früher eingebaut. Diese können also, abhängig vom Fahrzeugtyp, "vorhanden" sein.

01.05.1979
· Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten für alle ab 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommene Fahrzeuge
auf allen Sitzen - jetzt also auch auf den Rücksitzen. Für die vorderen Außensitze sind 3-Punkt-Gurte vorgeschrieben,
für die übrigen Sitze mindestens Beckengurte. Grundsätzlich keine Nachrüstpflicht für Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01 .08.1984
Gurtanlegepflicht auch auf den Rücksitzen für Fahrzeuge, die ab 01.05.1979 erstmalig in den Verkehr gekommen sind.
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen.

01.07.1986 ·
Einführung eines Verwarnungsgeldes von DM 40,-- bei Nichtanlegen der Sicherheitsgurte auf den Rücksitzen.

01.08.1988 ·
Die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren auf dem Beifahrersitz ist zulässig, auch wenn die
Rücksitze nicht von Kindern besetzt sind. Voraussetzung: Benutzung eines nach ECE R 44 amtlich genehmigten
Kinderrückhaltesystems.



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