Ford Taunus Forum / M-Modelle Forum |
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Autor | Mitteilung |
p6liebhaberin :-) Beiträge: 1346 | Gesendet: 16:15 - 19.09.2009 Hallo zusammen, wir haben evtl. einen Käufer für einen unserer Benze (W124 Limu) n u r der Käufer ist aus Holland, weiß einer von Euch was da zu tun ist? Der Benz ist abgemeldet+ ohne TÜV,weil wir ihn nicht fahren,und der gute Mann kommt am Montag mal zum anschauen, nun steht auf der Homepage von der Zulassung etwas, das man das Auto vorfahren muß, bzw. bei Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das so, Was müßte ich als Verkäufer tun, um ein "fahrbereites" aber abgemeldetes Fahrzeug nach Holland zu verkaufen???? wäre für Tipp´s dankbar |
26M Racer
Beiträge: 797
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Gesendet: 16:50 - 19.09.2009 Ihr wollt ja nicht das Auto ausführen, deshalb müsst I h r ja auch keine Ausfuhrkennzeichen beantragen, da der Benz ohnehin abgemeldet ist Habe schon 2x alte VW Käfer nach NL verkauft (und weil diese ins Ausland gingen deshalb auch vorsorglich vorher abgemeldet), da haben die Käufer einfach die Wägelchen auf Ihren Anhänger gepackt und gut war. |
p6liebhaberin :-)
Beiträge: 1346
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Gesendet: 18:25 - 19.09.2009 Das ist ein Senior, der möchte sich den Benz (Bj.86) am Montag ansehen und wenn er ihm gefällt kommt er nochmal 450km und will ihn auf eigener Achse fahren, nix mit Trailer Er hat sich einen 123 Benz in Baden Baden gekauft vor ein paar Jahren und erzählte was von Exportkenzeichen,das er irgendwie mit dem Verkäufer auf die Zulassung wäre ect...... Mit Trailer wäre es sicher einfacher, vorallem auch für uns Noch jemand nen Vorschlag??? |
26M Racer
Beiträge: 797
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Gesendet: 22:02 - 19.09.2009 Zitat: Zitat: Deshalb scheidet das Ausfuhrkennzeichen erstmal aus, weil Benzi ohne TÜV!... Alternativ wären Kurzzeitkennzeichen: Zitat: (muss sich der Käufer halt informieren ob die dt. in NL anerkannt werden), oder am besten ist es halt er kümmert sich selbst darum, wie er den fahrbereiten Autowagen nach NL bekommt, weil dort gibbet bestimmt auch so was wie Ausfuhrkennzeichen oder die Kurzzeitkennzeichen... (zumal seit wann ist es die Aufgabe des Verkäufers sich um die Belange des Käufers zu kümmern?) |
tscharly
Moderator Beiträge: 2404
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Gesendet: 07:00 - 21.09.2009 falls der käufer nix bekommt, sollte es mit deutschen kurzzeitkennzeichen gehen. gilt zwar grundsätzlich nur für deutschland, mit den niederlanden gibt es aber eine tolerierungsvereinbarung. musst dich mal im netz schlauchmachen, aber eigentlich sache des käufers |
p6liebhaberin :-)
Beiträge: 1346
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Gesendet: 18:15 - 21.09.2009 Danke EUCH; das war wieder mal eine NULL Nummer ich weiß nicht, scheibar typisch Holländer Heut morgen hat er es sich auf einmal anders überlegt und gemailt er kommt nicht. Vor ein paar Jahren hatte ich das selbe Theater mal mit einem Opelkäufetr - "rein in die Kartoffeln raus aus den Kartoffeln" (wie man im Volksmund sagt) und komisch, es war auch ein Holländer gibt mir zu denken. Na ich werde es in Zukunft eben kritischer beäugen, wenn unsere Nachbar ein Auto kaufen wollen.- Kommt eh nix bei rum Schade, glaube halt immer an das gute im Menschen!!! |
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