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Autor | Mitteilung |
Tina DRZ-Junior Beiträge: 24 | Gesendet: 14:46 - 30.08.2003 :( moin, ich habe gerade im Transalp-Forum "gelernt", dass ich da den Lenker nur nach Begutachtung und Eintragung vom TÜV ändern darf... Ist das bei jedem Moped so? Wir haben eine DRZ 400 (Sportversion) und eine DRZ 400 S zuhause, die Sportlerin braucht dringend einen neuen Lenker, weil alter verbogen und ich wollte mir eigentlich auch einen besseren höheren Renthallenker anbauen, um keine Lenkererhöhung zu brauchen. Müssen wir das wirklich eintragen lassen? *grusel* Gruß an alle Tina |
paNCHO
DRZ-Junior Beiträge: 47
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Gesendet: 17:03 - 30.08.2003 hi ich glaub schon, dass da eine eintragung nötig wäre. aber wen interessierts? wenn mich die bullen anhalten würden, wär der lenker wohl mein kleinstes prob... |
Tina
DRZ-Junior Beiträge: 24
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Gesendet: 21:40 - 30.08.2003 Hi paNCHO, ich glaube nicht wirklich an einen Bullen, der mich wegen eines Lenkers anhält, sondern eher an den TÜV-Menschen, der mich fragt, was das soll ;-) Oder an die böse Versicherung der Gegenseite, falls ich mal einen Unfall haben sollte (bitte nicht), die sich bestimmt diebisch freut, wenn ich mit nicht eingetragenen Sachen rumfahr? Ich weiß es ja nicht, deswegen frage ich ja :-) Gruß Tina |
Thale
DRZ-Premium-User Beiträge: 211
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Gesendet: 12:01 - 31.08.2003 Renthal brauchst Du nicht eintragen - ich habes es zumindens noch nie gemacht und bisher keine Probleme beim TÜV gehabt Und die grün - weissen Streckenposten wollten auch noch nichts von mir. |
Bart Simpson
DRZ-Power-User Beiträge: 145
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Gesendet: 13:06 - 31.08.2003 lenker sind eintragungspflichtig!!!! renthal lenker(fat bar) haben zum teil keine gutachten, darf man dann auch nicht auf der strasse fahren. aber sowas eintagen zu lassen ist wohl kein akt. |
suzukist1
DRZ-Boardmeister Beiträge: 402
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Gesendet: 14:08 - 31.08.2003 Hi, der Lenker braucht eine ABE, einen Tüv Bericht oder eine EG Betriebserlaubnis, dann ist Eintragen kein Problem. Bei der E ist das was anderes! Die hat einen Serien Tüv Bericht vom Tüv Saarland. Hier ist kein Lenker genannt! Darum darf die E mit allem Rumfahren, mit dem man halt so Lenken kann. Dem Tüv sagt man einfach, der war Serienmäßig drauf. Der Tüv kann das unmöglich auf die schnelle Überprüfen. Vergleichen kann er auch nicht, da er ja kaum öfter ne Sportversion zu prüfen hat! Was ist dann auch mit dem fehlenden Fußbremsschalter???? Das Teil hat trotzdem TÜV, sogar ohne Ausnahmegenemigung. Der Prüfer MUß das Fahrzeug so abnehmen. Also einfach nen neuen Lenker dran, und Glücklich sein. Die S hat ne allgemeine Betriebserlaubnis, da ist es etwas anders. Hier ist der Lenker bestandteil der Betriebserlaubnis und kann nur gegen einen mit ABE o. Ä. ausgetauscht werden. |
Bart Simpson
DRZ-Power-User Beiträge: 145
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Gesendet: 13:12 - 01.09.2003 @suzukist mit dem ding kennt sich echt keiner aus..... wder tüv noch plizei.... |
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