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 Forum Index —› DRZ - Allgemeine Diskussionen —› Lenker eintragungspflichtig ???
 


Autor Mitteilung
Tina
DRZ-Junior

Beiträge: 24


Gesendet: 14:46 - 30.08.2003

:( moin,
ich habe gerade im Transalp-Forum "gelernt", dass ich da den Lenker nur nach Begutachtung und Eintragung vom TÜV ändern darf...
Ist das bei jedem Moped so?
Wir haben eine DRZ 400 (Sportversion) und eine DRZ 400 S zuhause, die Sportlerin braucht dringend einen neuen Lenker, weil alter verbogen und ich wollte mir eigentlich auch einen besseren höheren Renthallenker anbauen, um keine Lenkererhöhung zu brauchen. Müssen wir das wirklich eintragen lassen? *grusel*

Gruß an alle
Tina
paNCHO
DRZ-Junior

Beiträge: 47


 

Gesendet: 17:03 - 30.08.2003

hi

ich glaub schon, dass da eine eintragung nötig wäre. aber wen interessierts? wenn mich die bullen anhalten würden, wär der lenker wohl mein kleinstes prob...
Tina
DRZ-Junior

Beiträge: 24


 

Gesendet: 21:40 - 30.08.2003

Hi paNCHO,

ich glaube nicht wirklich an einen Bullen, der mich wegen eines Lenkers anhält, sondern eher an den TÜV-Menschen, der mich fragt, was das soll ;-)

Oder an die böse Versicherung der Gegenseite, falls ich mal einen Unfall haben sollte (bitte nicht), die sich bestimmt diebisch freut, wenn ich mit nicht eingetragenen Sachen rumfahr?

Ich weiß es ja nicht, deswegen frage ich ja :-)

Gruß Tina
Thale
DRZ-Premium-User

Beiträge: 211


 

Gesendet: 12:01 - 31.08.2003

Renthal brauchst Du nicht eintragen - ich habes es zumindens noch nie gemacht und bisher keine Probleme beim TÜV gehabt
Und die grün - weissen Streckenposten wollten auch noch nichts von mir.
Bart Simpson
DRZ-Power-User

Beiträge: 145


 

Gesendet: 13:06 - 31.08.2003

lenker sind eintragungspflichtig!!!!
renthal lenker(fat bar) haben zum teil keine gutachten, darf man dann auch nicht auf der strasse fahren.
aber sowas eintagen zu lassen ist wohl kein akt.
suzukist1
DRZ-Boardmeister

Beiträge: 402


 

Gesendet: 14:08 - 31.08.2003

Hi,

der Lenker braucht eine ABE, einen Tüv Bericht oder eine EG Betriebserlaubnis, dann ist Eintragen kein Problem.

Bei der E ist das was anderes! Die hat einen Serien Tüv Bericht vom Tüv Saarland. Hier ist kein Lenker genannt! Darum darf die E mit allem Rumfahren, mit dem man halt so Lenken kann. Dem Tüv sagt man einfach, der war Serienmäßig drauf. Der Tüv kann das unmöglich auf die schnelle Überprüfen. Vergleichen kann er auch nicht, da er ja kaum öfter ne Sportversion zu prüfen hat!

Was ist dann auch mit dem fehlenden Fußbremsschalter???? Das Teil hat trotzdem TÜV, sogar ohne Ausnahmegenemigung. Der Prüfer MUß das Fahrzeug so abnehmen. Also einfach nen neuen Lenker dran, und Glücklich sein.

Die S hat ne allgemeine Betriebserlaubnis, da ist es etwas anders. Hier ist der Lenker bestandteil der Betriebserlaubnis und kann nur gegen einen mit ABE o. Ä. ausgetauscht werden.



Bart Simpson
DRZ-Power-User

Beiträge: 145


 

Gesendet: 13:12 - 01.09.2003

@suzukist
mit dem ding kennt sich echt keiner aus.....
wder tüv noch plizei....

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- Lenker eintragungspflichtig ??? -

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