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Autor | Mitteilung |
Olli Moderator Beiträge: 386 | Gesendet: 13:02 - 18.04.2003 Hi, an alle die es noch nicht wussten auf der Seite www.suzuki.de bekommt man u.a. für die DRZ 400 S die Freigabe der wesentlich gängigeren Vorderradgröße 90/90-21. Hier der direkte Link: http://www.suzuki.de/code/hinweis.php?ACC=1&MOD=seite13a.pdf& Meine Frage ist nun, ob man wie im Gutachten beschrieben den Reifen extra eintragen muss oder ob es reicht das Gutachten mitzuführen Gruß Olli |
Johnston
DRZ-Premium-User Beiträge: 221
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Gesendet: 19:50 - 22.04.2003 Ein Kumpel hat gerade neue Bridgestone-Schlappen auf seine GSX-750 F aufziehen lassen, mit Freigabebescheinigung des Herstellers. Extra Abnahme war nicht erforderlich, er muß den Wisch nur mitführen. |
Johnston
DRZ-Premium-User Beiträge: 221
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Gesendet: 19:55 - 22.04.2003 Hab mir das Gutachten von Suzuki gerade mal angeschaut; der Inhalt sagt ja eindeutig aus, daß es sich um ein Teilegutachten handelt und eine Abnahme durche einen Sachverständigen erforderlich ist. |
Olli
Moderator Beiträge: 386
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Gesendet: 17:45 - 23.04.2003 Zitat: ...bin auch der Meinung, wenn man sich das Gutachten durchliest. Nur auf der Suzuki-Seite steht, dass man das nur beiführen muss. Also eintragen... Gruß Olli. |
benni
DRZ-Junior Beiträge: 16
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Gesendet: 14:09 - 24.04.2003 an alle.... ich hab schon anfang 2001 die Reifengröße: 90/90-21 eintragen lassen..ohne Teilgutachten von Suzuki!! einfach draufgemacht und zum Tüv fertig..das geht ohne Probleme ! gruß an alle.. |
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