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 Forum Index —› DRZ - Allgemeine Diskussionen —› DRZ 400S als EU-Modell?
 


Autor Mitteilung
Silver
registriert

Beiträge: 5


Gesendet: 14:23 - 19.01.2005

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne eine DRZ 400S zulegen.

Nun habe ich ein wenig die Preise verglichen und habe eine Quelle aufgetan, bei der ich eine gelbe DRZ 400S für 5.299,00 EURO bekommen kann. Es handelt sich hierbei um ein EU-Fahrzeug und kommt aus Holland.

Was habt Ihr für Erfahrungen mit EU-Modellen? Lohnt sich die Preisdifferenz in Euren Augen oder sollte man doch lieber zum Händler um die Ecke gehen (bei mir ist dieser etwa 50km enfernt)?

Gruß Marc
Marc
DRZ-Premium-User

Beiträge: 200


 

Gesendet: 16:08 - 19.01.2005

Hi Namensvetter
Suzuki DRZ's sind alle mit EU-Homologation (EU-ABE). Ist ja sozusagen die "Strassenversion". Nicht zu missverstehen (keineswegs nur für Strasse zu gebrauchen), aber eben vom Werk aus schon 100% EU-kompatibel und mit offener Leistung eingetragen. Kein Gewürge oder irgend welche Spielchen um das Teil irgendwie in den Verkehr zu bringen.

Also absolut problemlos.

Kleine Anmerkung: bekanntlicherweise gilt die neue EU-Norm 2 bei den Abgasnormen. Klär VOR DEM KAUF ab, ob die DRZ diese wirklich erfüllt (da nützt auch ein COC nichts mehr wenn sie es nicht tut). Händler könnten eventuell Spezialbedingungen haben (z.B. Importdatum zählt statt Zulassungsdatum, auch wenn das Teil nur am Lager ist). Die Übergangsbestimmungen für Sportenduros sind jedoch auch nicht mehr ewig gültig.

Da die DRZ jedoch (im Gegensatz beispielsweise zu meiner WR426) immer noch im Verkauf ist, dürfte das kein echtes Problem sein. Wie gesagt erst abklären (auch den Händer genau unter die Lupe nehmen), dann bezahlen. Kann vor unerwünschten Nebenwirkungen (z.B. Kohle futsch oder keine Zulassung) schützen.

Ansonsten: gute Wahl. Bei solchen Preisen hätt ich mir sogar auch ne DRZ (mit Knöpfchen) leisten können

Marc
Silver
registriert

Beiträge: 5


 

Gesendet: 18:36 - 19.01.2005

Wie verhält es sich denn mit den Garantie- und Gewährleistungsansprüchen gegenüber
a) dem Händler
b) SUZUKI?

Muss es sich um ein deutsches Fahrzeug handeln, um die zweijährige SUZUKI-Garantie in Anspruch nehmen zu können? Ich habe mal etwas von einer Übergabeinspektion gehört. Diese soll angeblich Grundvoraussetzung für das entstehen der Garantie sein und muss von einem zertifizierten SUZUKI-Händler stammen. Stimmt das?

Gruß Marc
The Kid
DRZ-Boardmeister

Beiträge: 534


 

Gesendet: 22:34 - 19.01.2005

Bei Kauf auf Garantie-Heft mit Übergabeinspektionsstempel (eines, auch europäischen, Suzuki-Vertragshändlers) achten.
Dann hast Du auch in D volle 2 Jahre Garantie.

Habe selbst 1999 einen VW-Bus in Belgien gekauft und selbst importiert. Gab diesbezüglich niemals nicht Probleme.
Marc
DRZ-Premium-User

Beiträge: 200


 

Gesendet: 09:00 - 20.01.2005

Holland gehört bekanntlich auch zur EU - und in der EU ist die Gewährleistung vorgeschrieben. Probleme allenfalls wenn wirklich was wäre, dann ist der Ansprechpartner natürlich Dein Lieferant und nicht der Händler "um die Ecke".

Hat schon seinen Grund weshalb die Importmaschinen eben günstiger sind.

Wie bereits früher im Forum besprochen werden denn die Kunden vom Händler nebenan auch besser bedient als irgend welche Leute welche sonst was haben wollen. Kann so weit führen, dass Dir der Händler schon gar keine Termine für die Inspektionen gibt falls er genügend Auslastung mit eigenen Kunden hat. Das ist auch sein gutes Recht - und irgendwie für seine Kunden auch verständlich, denn die haben beim Kauf ja auch (einen sehr kleinen) Anteil an zukünftigen "Serviceleistungen" bezahlt. So wird vielfach kleineres Zeug vom Mech noch schnell ohne Folgekosten erledigt (z.B. schnell Kupplung neu einstellen, bisschen Kettenfett, ne verlorene Schraube ersetzten), wo bei "Externen" halt dann schon mal ne kleine Rechnung fällig ist.

Zudem sollte man nicht vergessen, dass noch Transportkosten beim EU-Kauf dazu kommen. Je nachdem wie weit Du fährt, sind das an Spritkosten, Übernachtung usw auch noch mal Beträge wo man sich noch mal überlegen kann ob der nächste Händler nicht doch am Ende zu ähnlichen Preisen liefern könnte. Ein Versuch dort über den Preis zu verhandeln ist es auf jeden Fall wert - spätestens wenn die Karre dann wirklich mal ein Problem hat bei welchem die Händlergarantie greiffen müsste.

Trotzdem: wenn der Preis natürlich stimmt kann man bei einer DRZ davon ausgehen, dass kaum was sein wird. Die meisten schrauben selber ein bisschen rum (z.B. Ölwechsel oder eben Zeug einstellen) und lassen nur grössere Sachen wie die Ventile machen. Zudem ist die Garantie bei den Sportmodellen eh sehr limitiert - und da kümmert es auch kaum jemand.

Wichtig hingegen: das EU-Übereinstimmungsdokument muss vorhanden sein (haben nicht alle Nicht-Vertragshändler und gibt es auch nicht für US-Importe). Ohne das Papier gibt es aber Stress ohne Ende bei der Zulassungsbehörde. Mit ist nur eine kleine Überprüfung beim Tüv nötig - und das schafft eine Neumaschine logischerweise problemlos.

Marc
The Kid
DRZ-Boardmeister

Beiträge: 534


 

Gesendet: 14:12 - 20.01.2005

@Marc: Bitte nicht alles durcheinander würfeln.

Probleme allenfalls wenn wirklich was wäre, dann ist der Ansprechpartner natürlich Dein Lieferant und nicht der Händler "um die Ecke".
Das stimmt definitv nicht.
ein Problem hat bei welchem die Händlergarantie greiffen müsste.
Stimmt auch nicht, da es sich um die Hersteller-Garantie handelt, und diese bekommst Du europaweit bei jedem Vertragshändler der Marke gewährt.

Wie bereits früher im Forum besprochen werden denn die Kunden vom Händler nebenan auch besser bedient als irgend welche Leute welche sonst was haben wollen. Kann so weit führen, dass Dir der Händler schon gar keine Termine für die Inspektionen gibt falls er genügend Auslastung mit eigenen Kunden hat. Das ist auch sein gutes Recht - und irgendwie für seine Kunden auch verständlich, denn die haben beim Kauf ja auch (einen sehr kleinen) Anteil an zukünftigen "Serviceleistungen" bezahlt.
Auch hier kenne ich keinen Händler der sich heutzutage erlauben kann oder will, Kunden mit Importfahrzeugen schlechter zu behandeln als andere. Oder behandelt er Kunden die vom Händler XY zu ihm kommen auch schlechter ?? Ne, ne, das sind Horrorgeschichten Leute.

Wichtig ist nur, wie bereits erwähnt, das COC-Formular und Garantieheft mit Erstinspektionsstempel.
Marc
DRZ-Premium-User

Beiträge: 200


 

Gesendet: 15:48 - 20.01.2005

Hi
Mein Händler in der Schweiz hat gemeint das mit der Herstellergarantie könnte ich vergessen, da der Lieferant dafür zuständig ist. Allenfalls könnte das bei einer Rückrufaktion stimmen, aber so was wird bei Sportenduros kaum gemacht. Kann natürlich sein, dass in D das anders läuft. Sorry falls der Einwand falsch sein sollte.

Die Info wegen Inspektion hab ich vom Susi-Händler in Deutschland (wollte von Ihm eine importieren). Entweder wollte er mir also keine Mühle verkaufen, oder seine Kunden (die würden teilweise hunderte von Kilometern fahren um bei Ihm den Service machen zu lassen weil die örtlichen Händler keine Fremdmaschinen anrühren) wollen einfach unbedingt zu Ihm gehen.

Auch hier ist kann der Vergleich natürlich etwas schief sein, da wir ja nicht zur EU gehören und "unsere" Händler sich einfach mehr erlauben (können).

Da meine WR sowieso GAR KEINE Garantie hatte (Sport-Mopped) und nur 3 Monate Gewährleistung, hat sich bei mir die Sache eh erledigt. Zudem hab ich 4 Monate auf die Papiere gewartet und konnte in der Zeit gar nicht fahren - hätte also gar nichts machen können wenn die Mühle verreckt wäre.

War auch mehr als gut gemeinter Hinweis zu verstehen als definitive Beratung. Ich würde mir auf jeden Fall lange überlegen nochmals eine Maschine zu importieren, wenn nicht der (enorme!) Preisunterschied gewesen wäre, hätte ich es eh nicht gemacht. Tausend Kilometer An- und Rückfahrt mit dem Hänger, Verzollung und der ganze Zulassungsmist braucht viel Zeit und Geld. Aber wie gesagt: dürfte in der EU alles einiges einfacher zu machen sein.

Marc
Silver
registriert

Beiträge: 5


 

Gesendet: 16:04 - 20.01.2005

@The Kid:
Das ist genau meine Frage!
Muss die Erstinspektion von einem SUZUKI-Händler durchgeführt und abgestemelt werden oder reicht hier der Stempel einer ganz normalen freien Meisterwerkstatt?

@ Marc:
Es handelt sich hierbei nicht um eine Sportmaschine (DRZ 400 E) sondern um eine ganz normale straßenzugelassene DRZ 400S.
Der Preis den ich angegeben habe ist der Endpreis incl. Überführung, etc.

Gruß Marc
Herbrenner
DRZ-Stamm-User

Beiträge: 57


 

Gesendet: 17:10 - 20.01.2005

Habe eine EU-Skoda ud da dürfte es da selbe sein wie mit der Suzi (EU-Recht) Der Hersteller muß dir 2 jahre Gewährleitung geben. Allerdings mußt du in der Zeit alle KD von einer autorisierten Suzukifachwerkstatt machen lassen.
Leider gültet nicht nur Meisterwerkstatt wie man schon öfters las.Also kauf dir ds EU-Modell und las den ersten beim Suzi Dealer machen.Wennst sicher sein willst ruft beim Suzuki-Kundenberater in Heppenheim an. Nummer in Internet.
Marc
DRZ-Premium-User

Beiträge: 200


 

Gesendet: 17:42 - 20.01.2005

Hi
Na, für den Preis inklusive alles kann man ja wohl kaum was falsch machen wenn die Mühle mit Papieren geliefert wird

Wie bereits erwähnt: Garantie nur gültig wenn Markenvertretung das Servicebuch stempelt (war auch bei meiner KTM so welche ich neu gekauft hatte).

Noch wenige Monate bis das Wetter wieder Spass macht und die Endurosaison beginnt

Marc
The Kid
DRZ-Boardmeister

Beiträge: 534


 

Gesendet: 19:12 - 20.01.2005

Hallo Silver,

Antwort siehe hier: Bei Kauf auf Garantie-Heft mit Übergabeinspektionsstempel (eines, auch europäischen, Suzuki-Vertragshändlers) achten.
Dann hast Du auch in D volle 2 Jahre Garantie.

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