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Autor | Mitteilung |
Luigi DRZ-Premium-User Beiträge: 223 | Gesendet: 00:18 - 22.11.2004 Hi Leuts, wer weiss denn genaues ueber die alten und neuen Reifengroessen. Bislang 90/90/21 Jetzt 80/100/21 Unter suzuki.de gibbes eine Art Freigabe fuer die DRZ400S, die bereits die neuen Reifengroessen eingetragen hat. Ich fahre jedoch meist 90/90/21. Reicht es die Freigabe mitfuehren oder/und beim TUEV vorzuzeigen? Handelt es sich dabei tatsaechlich um die gleiche Reifengroesse und ist es demnach nur eine neue Bezeichnung? Merci Juergen |
idler
DRZ-Stamm-User Beiträge: 78
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Gesendet: 07:46 - 22.11.2004 Hi, du mußt damit zum TüV fahren.Die Freigebe allein reicht nicht.Dort bekommst du dann für das Vorderrad eine Einzelabnahme,das sind zwei DIN A4 Blätter.Die darfst du ständig mitführen oder du kannst dir das in die Papiere eintragen lassen. Bei der DEKRA hat das 22€ gekostet. |
Theo
DRZ-Power-User Beiträge: 148
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Gesendet: 08:16 - 22.11.2004 Hallo Jürgen, schau mal, so stehts auf der Michelin-Website: [Link zum eingefügten Bild] Zum TÜV-Gedöns kann ich dir leider nichts sagen. Ich fahre auf der E zur Zeit auch einen neuen alten 140er und der ist nicht eingetragen. Sollte mich jetzt die weiß-grüne Rennleitung stoppen, dann fang ich einfach an: "Also wissen sie, 140 heißt ja genau genommen eigentlich 110 und außerdem sind Reifenbindungen nach EU-Recht sowieso nicht zulässig und überhaupt ..." Gruß Theo |
mebner
DRZ-Premium-User Beiträge: 368
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Gesendet: 15:36 - 24.11.2004 Moin, ich dachte immer die 80/100/21 wären die alten und die 90/90/21 die neuen? Was ist denn nun aktuell? Wird aktuell an der Flanke oder die Stollenbreite gemessen? Verwirrt. Gruß matthias |
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