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 Forum Index —› PC Eigenbau —› defekte Grafikkarte, Zeitwertgutschrift
 


Autor Mitteilung
Zivilist
Power-User

Beiträge: 204


Gesendet: 15:23 - 07.12.2006

Hallo zusammen!
hab mal wieder ein kleines Problem, diesmal aber eher rechtlicher Art. Erstmal der Sachverhalt:

Ich hab am 14.8.06 einen RMA-Antrag an den Verkäufer meiner Geforce 6600GT gestellt, weil diese defekt war. Vom Händler kam die Nachfrage: Welche Seriennummer? Als ich antwortete tat sich 4 Wochen lang gar nichts, dann habe ich nachgefragt. Der Kommetar:
Technische Schwierigkeiten, senden Sie den Artikel bitte unter Nummer ... ein.
Hab ich dann gemacht, dann tat sich wieder 4 Wochen nichts. Ich hab nachgefragt, ob mein Artikel eingegangen ist, kam ein Ja zurück.
und heute kam dann folgende mail:


Sehr geehrter Herr ... ,

anbei die Gutschrift. Diese wird in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

firma XXX
RMA Team


und eine Anlage:
Gutschrift für Geforce 6600GT,
78€
und als Erläuterung:
Zeitwertgutschrift v. Lieferant

Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt der Belastung



Was soll ich von dieser mail halten?? Bekomme ich 78€ dafür, das die meine Grafikkarte verschlampt haben, oder als Wertersatz (heißt zeitwert dann: Artikel heute noch X € wert?).
Was ratet ihr mir? Wie soll ich mich verhalten?
Schreib ich dem Händler eine email, und frag mal wieder bei ihm nach, und wenn ja, was soll ich fragen??

danke,
von nem absolut verwirrten Zivilisten
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 15:39 - 07.12.2006

Die grundlegende Frage ist, WANN du die Grafikkarte gekauft hast, WIE es damals mit den Garantiebedingungen aussah (EU Norm: 2 Jahre) und WO du diesen Artikel gekauft hast. Diese dir vorgeschlagene
"Vergütung" ist auf jeden Fall nicht aktzeptabel.
Zivilist
Power-User

Beiträge: 204


 

Gesendet: 16:00 - 07.12.2006

Hab die Rechnung gefunden..!
Datum: 09.02.2005

Naja, die Vergütung wurde mir ja eher aufs auge gedrückt:
"anbei die Gutschrift. Diese wird in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen."
ohne Nachfrage, einfach so.
Artikel hab ich auf www.jes.de erworben.
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 16:09 - 07.12.2006

Hier will sich offenbar jemand mit einem Taschengeld aus der Verantwortung stehlen. Ich würde auf jeden Fall auf Einhaltung der Garantiebedingungen bestehen und wenn das in deinem Fall 2 Jahre waren, muss die Grafikkarte repariert werden oder adäquater Ersatz bereitgestellt werden.
Du musst dir für den Fall von kommenden Ausseinandersetzungen den entsprechenden Email Verkehr gut sichern.
Wie sieht es denn aus mit den Garantiebedingungen?
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 16:15 - 07.12.2006

Da Du ja die Karte sicher eine Zeit nutzen konntest, inzwischen sich auch technischer Stand, Qualität und Preise geändert haben, wirst Du kaum den Neupreis erstattet bekommen. Über die Höhe der Rückerstattung solltest Du Dich aber vielleicht mit der Verbraucherzentrale abstimmen. Die haben Richtwerte über zulässige Abschläge.
Zivilist
Power-User

Beiträge: 204


 

Gesendet: 16:26 - 07.12.2006

neu würd ich die karte (geizhals.de) dür 120 Euro bekommen.
Meint ihr, dass Zeitwertgutschrift so viel wie "erstattungswert" bedeutet?

Und wer ist der Lieferant? Weil die Zeitwertgutschrift vom Lieferant ausgestellt wurde
ekome
Premium-User

Beiträge: 418


 

Gesendet: 16:35 - 07.12.2006

Ist das wirklich die <gleiche Karte> wie die, die immerhin schon zwei Jahre alt ist ?
Zivilist
Power-User

Beiträge: 204


 

Gesendet: 18:15 - 07.12.2006

hm, nein - meine ist noch eine AGP.
Ich schätze, dass die gar nicht mehr produziert wird und deshalb von Leadtek (is ne Winfast-leadtek-karte) nicht mehr umgetauscht werden kann.
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 18:18 - 07.12.2006

Leadtek produziert nach wie vor AGP Karten. Du hast immer noch nicht geschrieben, ob du 2 Jahre Garantie auf die Karte hast.
Zivilist
Power-User

Beiträge: 204


 

Gesendet: 18:25 - 07.12.2006

sorry, stimmt!
ja, ich hab zwei jahre garantie - zumindest stehts so in meinem Reklamationsschein... Wo könnte man das am ehesten noch nach schaun?
Cohagen
Boardkaiser

Beiträge: 3375


 

Gesendet: 18:50 - 07.12.2006

Ich zitiere von der Seite deines Händlers:
Defekte Ware, sofern sich diese innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist befindet und die Gewährleistungsbedingungen erfüllt sind, lassen wir bei Ihnen abholen. Bitte benutzen Sie hierzu unser RMA Tool - Ihnen entstehen also keinerlei Kosten. Zum Ablauf siehe unter Service-Fall.

Weitere Informationen zur Garantie / Gewährleistung:
Für Neuwaren, die bei JES Computer erworben wurden, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Für den Erwerb von Gebrauchtgeräten gilt generell ein Gewährleistungszeitraum von einem Jahr. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Gegenstände, die der natürlichen Abnutzung unterworfen sind. Natürlich können wir auch nach dieser Frist Garantiefälle für Sie bearbeiten. In diesem Fall müssen wir Ihnen jedoch anfallende Versandkosten in Rechnung stellen. Wir versuchen diese Kosten für Sie selbstverständlich so gering wie möglich zu halten. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte per eMail an support@jes-computer.de oder rma@jes-computer.de Kontakt mit uns auf.

Da deine Garantie erst nächstes Jahr im Februar abläuft, würde ich darauf bestehen, die Grafikkarte zu reparieren oder für adäquaten Ersatz zu sorgen.
Wenn du jetzt eine entsprechende neue Karte kaufst, kostet dich das auf jeden Fall mehr, als dir hier angeboten wird.

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