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Autor Mitteilung
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


Gesendet: 14:25 - 09.08.2006

War ein bisschen am surfen und fand dieses, was ich Persönlich übertrieben finde.
Zitat:

Schon GEZahlt? Ab 2007 auch auf Internet-PC

Ab dem 1. Januar 2007 werden auch für Computer mit einem Internetzugang Rundfunkgebühren fällig. Bis zum 31. Dezember 2006 werden diese Geräte noch von der Gebührenerhebung ausgeschlossen, um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern. So sieht es der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland vor.

Dem Staatsvertrag zufolge ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus zur Zeit für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht - aber jedoch nur noch bis zum Jahresende.

Mit der Einführung der Gebührenpflicht auf Internet-PC werden übrigens auch UMTS-Handys und Laptops gebührenpflichtig, denn auch sie können als Rundfunkempfänger genutzt werden.

Bereits grundsätzlich anmeldepflichtig sind PC, die mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet sind, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist. Hierbei ist ohne Belang ob der PC einen Zugang zum Internet herstellen kann.

Die Einführung der GEZ auf Internet-PC wird von viel Kritik und noch offenen Fragen begleitet. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) fordert gar einen Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren. Statt einer Geräteabgabe sollten Haushalte und Betriebe künftig eine niedrige, pauschale GEZ-Gebühr zahlen, da die bisherige Regelung innovations- und mittelstandsfeindlich ist. Durch die Einbeziehung immer neuer Geräte werde die Gebühr bis in die letzten Winkel ausgeweitet.

Zwar greift eine umfassende Befreiung für Zweitgeräte, von der solche Haushalte und Betriebe profitieren, die bisher schon Gebühren zahlen. Ist jedoch bislang kein Fernseher angemeldet, wird eine GEZ-Gebühr für den Internet-PC fällig, auch im Unternehmen. "Das Nachsehen haben dann vor allem Kleinbetriebe oder Freiberufler, die bisher noch kein TV-Gerät angemeldet haben", kritisierte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands BITKOM. Für sie steigen die Kosten eines Internetzugangs, wenn neben der Onlinegebühr auch eine monatliche Fernsehgebühr von über 17 Euro fällig wird. Das ist besonders vor der Hintergrund der Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung ein kritischer Punkt. Dadurch werden Unternehmen quasi zum Internetanschluss verpflichtet.


asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 14:34 - 09.08.2006

Zitat:

Durch die GEZ verteuert sich die Arbeit am PC oder Notebook drastisch, zeigt eine Berechnung des BITKOM. Bei einer vierjährigen Nutzung laufen 817 Euro TV-Gebühren auf. Die Käufer eines durchschnittlichen Computers, der netto 850 Euro kostet, müssen darüber hinaus künftig 210 Euro an Steuern und Abgaben befürchten: Die Mehrwertsteuer steigt nächstes Jahr auf 19 Prozent und die Verwertungsgesellschaften fordern eine Urheberrechts-Abgabe von nahezu 50 Euro. Die Gesamtbelastung durch alle Abgaben würde damit auf fast 1.030 Euro pro PC steigen – das ist wesentlich mehr als der Netto-Kaufpreis.

Noch leicht strittig ist auch die Frage nach der Höhe der monatlichen GEZ-Gebühren. Zur Zeit muss man noch davon ausgehen, dass die volle Summe in Höhe von 17,03 Euro gezahlt werden muss. Jedoch bieten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender kaum Sendungen an, die über das Internet empfangen werden können. Deshalb gibt es Überlegungen, nur die Höhe der Radiogebühr zu verlangen, denn fast alle Hörfunkprogramme werden auch über das Internet ausgestrahlt. Besonders die ARD scheint diese Lösung zu favorisieren: "Es geht nicht, dass man für etwas Geld verlangt, was man gar nicht anbietet", sagte ARD-Sprecher Rudi Küffner im Gespräch mit FOCUS Online.

Zwar gibt es Onlineversionen der Tagesschau oder der Tagesthemen. Aber es gibt keine Live-Übertragung des ARD-Programms im Internet. Anders sieht es beim Radio aus.
Das ZDF ist indes nicht angetan von dieser Idee. Schließlich haben sie keine Radiosender und könnten bei einer solchen Regelung bei der Verteilung der neuen Gebühren leer ausgehen.

Die Höhe der Gebühren:
Radio (Grundgebühr)

5,52 EUR
für 3 Monate:

16,56 EUR



Fernsehen

17,03 EUR
für 3 Monate:

51,09 EUR



Radio und Fernsehen

17,03 EUR
für 3 Monate:

51,09 EUR

Auszubildende und Studenten
Auszubildende und Studenten, die im elterlichen Haushalt leben, sind erst gebührenpflichtig, wenn sie ein eigenes Einkommen haben, das über dem Sozialhilferegelsatz liegt. Jedoch sind sie grundsätzlich gebührenpflichtig, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Für gemeinsam genutzte Geräte im Haushalt muss nur eine Person zahlen. Jedoch zählt ein Autoradio nicht zum Haushalt, muss also dann extra vom nicht angemeldeten Partner bezahlt werden.

Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende
Geräte in dienstlichen Unterkünften müssen angemeldet werden, und es müssen Gebühren bezahlt werden.

Freiberufler, Selbständige
Freiberufler und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden.

Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen
Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind anmelde- und gebührenpflichtig. Entscheidend ist, dass ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten wird und damit jederzeit die Möglichkeit besteht, Rundfunkprogramme zu empfangen.

Ausnahmen sind tragbare Geräte, die nur gelegentlich (z.B. im Urlaub) in die Ferienwohnung mitgeführt werden. Dies gilt aber auch nur dann, wenn die Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.

Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz
Für Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht. Dies geschieht unabhängig den in Privatwohnungen angemeldeten Geräten. Die Pflicht besteht auch dadnn, wenn das Gerät nur sporadisch mit zum Arbeitsplatz genommen wird. Stellt der Arbeitgeber beispielsweise ein Radio zur Verfügung, so ist das Unternehmen für das Gerät anmelde- und gebührenpflichtig.

Autoradios
Wird ein Auto nicht ausschließlich privat genutzt, besteht für jedes Autoradio Gebührenpflicht. Gebührenpflichtig ist der Fahrzeughalter. Gebührenpflicht besteht auch für Autoradios in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Auto für Zwecke des Arbeitgebers nutzen.

Wird das Auto nur privat genutzt, sind Autoradios gebührenfreie Zweitgeräte, wenn im Privathaushalt der Fahrzeughalters Rundfunkgeräte angemeldet sind. Ansonsten müssen auch hierfür Gebühren gezahlt werden.

Beginn der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkgerät erstmals zum Empfang bereitgehalten wird.

Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.

Verwendung der Gebühren
Der größte Teil der eingenommenen Rundfunkgebühren dient der Produktion, Gestaltung und Verbreitung der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens und des DeutschlandRadios. Einen weiteren Anteil hat der Gesetzgeber für die Finanzierung der Landesmedienanstalten bestimmt.

(August 2006)

Gotti
Board-Champion

Beiträge: 4498


 

Gesendet: 14:37 - 09.08.2006

Abzocker - Staat!!
Ich jedenfalls, werde diesen Spuk nicht mitmachen.
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 14:42 - 09.08.2006

Wat willst du machen, du kannst ja noch nicht einmal mit dem Leppi draußen sitzen. Da musst du schon Angst haben das einer kommt und fragt haben sie ihre GEZ bezahlt.
pc-socke
Board-Champion

Beiträge: 4013


 

Gesendet: 14:48 - 09.08.2006

Und die machen ja auch noch Werbung damit:



Schon GEZ ahlt



Die suchen immer was um uns dass Geld aus den Taschen zu ziehen nicht wahr??
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 14:57 - 09.08.2006

Ja leider sind die Endverbraucher mal wieder die, die Bluten dürfen als ob wir nicht schon genug zahlen.
tomcat
Boardkönig

Beiträge: 1099


 

Gesendet: 14:58 - 09.08.2006

DAs Problem liegt doch darin das siese Gebühr schon vor Jahren ich glaub 1998 beschloßen wurde im neuen Staaatsvertrag.

Der Haken und das Perfide daran ist aber das die Gebührenerhöhung erst zum 1.1.07 in Kraft treten wird und somit erst jetzt in den Brennpunkt geraten ist und die Herrschaften mit recht (leider) sagen können : "Was wollt Ihr eigentlich das ist doch schon seit Jahren bekannt"

Mal sehen was die Unterschriftenaktion noch so bringt.

Ich glaub es werden innerhalb von 6 Wochen 50.000 Unterschriften benötigt.
Jolle75
Boardmeister

Beiträge: 678


 

Gesendet: 15:03 - 09.08.2006

Ich halte von dieser Forderung überhaupt nichts und noch weniger halte ich von der GEZ. Mit denen hat man nur Ärger.

Als damals ich bei meinen eltern ausgezogen bin, hat ich mein Radio und Fernsehen korrekt umgemeldet. Trotzdem hat die GEZ mir ein halbes Jahr lang die Gebühren doppelt berechnet. Die haben es nicht gerallt, dass ich die selbe Person bin, die bei meinen Eltern ausgezogen ist. Es hat Ewigkeiten gedauert, bis ich mein Geld wieder hatte!!
Nubira
Moderator

Beiträge: 15134


 

Gesendet: 15:03 - 09.08.2006

HIER haben wir erst kürzlich darüber diskutiert!

Den "normalen Durchschnittsbürger" betrifft es relativ selten, denn fast jeder Haushalt hat ja ein Fernsehgerät angemeldet.

Betroffen sind vor allem kleine Unternehmer und Freiberufler.
Das Finanzamt verlangt, dass ein Arbeitgeber die Steuer-Abrechnung für seine Angestellten online machen muss.
Er ist also gezwungen einen internetfähigen PC zu haben.

Aber sitzt denn der Arzt, der Klempner, der Lehrer oder Apotheker vor diesem PC und schaut Fernsehen?

Nubira
asbacherbär
Boardkaiser

Beiträge: 3444


 

Gesendet: 15:06 - 09.08.2006

Ja das Problem ist, ich habe erst seit dem 3.2.06 Internet und wenn das Thema in 1998 mal angeschnitten wurden ist, hat man sich ja auch keinen Kopf gemacht. Aber jetzt betrifft es einen Persönlich.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 17:03 - 09.08.2006

Moin,moin
da macht doch mal nicht die Panik wegen den Gebühren.
Den Privatenhaushalt betrifft dies doch garnicht.

asbacherbär,wo hast du denn die Quelle von deinem Zitat her?

Ich habe auch was gefunden:

Private und berufliche Nutzung klar getrennt nach oben


Leben zwei Freiberufler in einem Haushalt zusammen, z.B. als Ehepartner, muss jeder von ihnen für sein internetfähiges Arbeitsgerät die entsprechende Gebühr entrichten. Für privat genutzte Fernseh- und Rundfunkgeräte zahlen sie dagegen nur eine Gebühr, die sich nach dem teuersten Gerätetyp (Fernseher mit 17,03 Euro) bemisst. Es können dann beliebig viele Radio- und Fernsehgeräte zum privaten Gebrauch aufgestellt werden.

Für Privathaushalte wird sich durch die Neuregelung kaum etwas ändern. Ist bereits ein Fernsehgerät bei der GEZ gemeldet, gilt für alle weiteren, privat genutzten Empfangsgeräte, die Zweitgerätebefreiung. Internetfähige Geräte werden von dieser Befreiung ebenfalls erfasst. Werden diese aber sowohl privat als auch beruflich genutzt, tritt das vorher beschriebene Procedere ein. Es wird also deutlich zwischen privater und beruflicher Nutzung getrennt.


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