GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
Magneto Board-Champion Beiträge: 4009 | Gesendet: 10:36 - 29.04.2006 Vielleicht kann uns von euch jemand helfen... Da wir ja nun beide selbständig sind, bleiben bestimmte Verträge mit anderen Firmen ja nicht aus... Wir haben nun das Problem, dass einer unserer Auftraggeber mit uns einen Kooperationsvertrag für Transportdienstleistungen geschlossen hat, von dem nur er wirklich profitiert. Wir haben feststellen können, dass in diesem Vertrag das Datum bei Vertragsbeginn nicht eingetragen ist. Daher nun meine Frage: Ist ein Vertrag ohne "Vertragsbeginn-Datum" überhaupt gültig ? Ich danke euch schon jetzt für eur eHilfe, auch, wenn's mal nichts mit PC's zu tun hat... Liebe Grüsse, Magneto & Mäus |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
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Gesendet: 12:23 - 29.04.2006 Zitat: Zitat:nein Mal generell: geh´doch mit dem Vertrag zu einem Anwalt für Vertragsrecht und laß`Dich beraten. ( vorher Honorar erfragen ). Ist aber in jedem Fall gut angelegtes Geld! Die Adressen der Vertragsanwälte findest Du über die Anwaltskammer in Berlin. Gotti |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
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Gesendet: 12:29 - 29.04.2006 |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
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Gesendet: 12:31 - 29.04.2006 Nachtrag: Rubrik Fachanwalt für Transport und Speditionswesen aufrufen. Gotti |
Gotti
Board-Champion Beiträge: 4498
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Gesendet: 12:41 - 29.04.2006 |
ekome
Premium-User Beiträge: 418
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Gesendet: 12:47 - 29.04.2006 Ein Vertrag wird grundsätzlich mit der Angebots- und Annahmeerklärung wirksam. Wenn also der Vertragsbeginn nicht vereinbart wurde, ist der Vertrag ab Datum der Unterschriftsleistung gültig. Wenn aber gegen diesen Vertrag bereits Leistungen in beiderseitiger Übereinkunft erbracht wurden, ist davon auszugehen, dass der Vertragsinhalt nicht strittig ist. Das heisst, unabhängig vom fehlenden Datum sind dann Leistungen wirksam geworden, so dass spätestens mit dieser Übereinkunft bei der ersten Leistung der erste Leistungstermin das Datum des Vertragsbeginns ergänzt hätte. Aber auch ohne erbrachte Leistungen ist ein Vertrag rechtskräftig. Nicht unwesentlich sind dabei auch mündliche Absprachen, die, wenn sie bewiesen werden können, Vertragsbestandteil sind. Ich glaube, es wird sehr schwer sein, ohne Zustimmung des Vertragspartners, den Vertrag zu lösen. Der hätte immerhin die Möglichkeit auf Erfüllung zu klagen, da ja Willensübereinstimmung bei Abschluss bestanden hat! |
gilian
Board-Champion Beiträge: 4301
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Gesendet: 13:07 - 29.04.2006 |
martin8
Boardkaiser Beiträge: 2418
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Gesendet: 19:26 - 29.04.2006 Versuche es doch mal im Forum von http://www.123recht.net/ Dort steht auch etwas über anwaltliche Beratung über Internet, habe ich aber noch nicht probiert. Gruß Martin |
asbacherbär
Boardkaiser Beiträge: 3444
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Gesendet: 21:33 - 29.04.2006 Magneto habe für dich auch eine Adresse sollen auch Preiswert sein die Adresse habe ich von einen Verwandten. >>>>HIER<<<< |
Mäus
Power-User Beiträge: 275
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Gesendet: 08:45 - 02.05.2006 Wir danken euch ganz dolle für euer schnelles Feedback. Ich habe mich eben mit der IHK unterhalten und die können uns eventuell weiterhelfen. Wir werden euch auf alle Fälle davon unterrichten, sobald es etwas neues gibt. LG Mäus |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 15:40 - 02.05.2006 Unter einem Vertrag versteht man zwei übereinstimmende Willenserklärungen zur Begründung eines Rechtsgeschäftes. Verträge bedürfen keiner besonderen Form und müssen auch nicht immer besonders geschlossen werden. Wenn man in ein Taxi steigt und dem Fahrer sein Ziel sagt, dann braucht man keinen Vertrag ebenso beim Lebensmitteleinkauf. Es gibt jedoch Situationen, wo ein Datum unumgänglich ist. Wenn es zum Beispiel um die Einhaltung von Fristen geht (Garantieansprüche, Kündigungen usw.) Ebenso dient das Datum zum Nachweis des Verstragsbeginns. Gruß Donald |
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