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Autor | Mitteilung |
Donald Boardkaiser Beiträge: 2682 | Gesendet: 01:18 - 04.08.2005 Wer bei Ebay Ware anbietet, muss diese an den Höchstbietenden verkaufen. Und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Auktion vorzeitig abbricht. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Geklagt hatte ein Bieter, der ein Gebot für einen Gebrauchtwagen abgegeben hatte. Als der Verkäufer die Auktion vorzeitigt beendete, zog der Käufer vor Gericht. Ihm wurde nun ein Schadenersatz zugesprochen. Gruß Donald |
Fab4
Boardkaiser Beiträge: 3687
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Gesendet: 07:14 - 04.08.2005 ist ja auch nicht mehr wie korrekt. Pech gehabt wenn keiner bietet, dann einfach auszusteigen ist nicht o.k, er hätte ja die Möglichkeit gehabt den Preis direkt höher anzusetzen. Wollte wohl mit den Gebühren sparen |
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