GREENHORN COMPUTER-FORUM - Freundliche Hilfe für PC-Einsteiger und Fortgeschrittene |
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Autor | Mitteilung |
pc-socke Board-Champion Beiträge: 4013 | Gesendet: 13:52 - 22.04.2005 Karlsruhe - Der «Kannibale von Rotenburg» muss möglicherweise mit lebenslanger Haft wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Freitag ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, das gegen den heute 43-jährigen Armin Meiwes achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags verhängt hatte. Der BGH verwies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht Frankfurt. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht Kassel vergangenes Jahr die beispiellose Tat nur als Totschlag eingestuft hatte. Das Urteil begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Es sei nicht auszuschließen, dass Meiwes sein Opfer zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet habe. Was es alles gibt. |
Donald
Boardkaiser Beiträge: 2682
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Gesendet: 14:28 - 22.04.2005 Manchmal schläft Justitia doch nicht. Gruß Donald |
Mr.Hossato
Boardkönig Beiträge: 1374
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Gesendet: 19:12 - 22.04.2005 und manchmale werden manche zu unrecht verurteilt gruß |
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