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Autor Mitteilung
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


Gesendet: 10:34 - 04.12.2006
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 19:33 - 04.12.2006

In Deutschland finden jährlich etwa 20 Rodeo-Veranstaltungen in verschiedenen Disziplinen statt. In Einzelfällen sind dagegen Strafanzeigen gestellt worden, die aber nicht zu einer Verurteilung geführt haben.

Wenn Pferde durch einschnürende Flankengurte wild gemacht werden oder sogar Bullenritte vorgeführt werden, ist dies aus unserer Sicht eindeutig ein Fall, der gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Rinder sind aufgrund ihres Körperbaus zudem weder für den Einsatz als Reittier noch für Hindernisrennen geeignet. Werden dem Tier durch das Rodeo länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen zugefügt, was z. B. bei der Hodenquetschung durch einen so genannten "teaser" anzunehmen ist, kann sogar der Tatbestand der strafbaren Tierquälerei erfüllt sein.

Rodeo-Veranstaltungen sind in Europa leider nicht verboten und eine rechtliche Handhabe gegen Rodeoveranstaltungen gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur dann, wenn Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier im Einzelfall nachgewiesen werden können. Die Amtsveterinäre sind daher aufgefordert, unmittelbar vor der Veranstaltung die Ausrüstung von Reiter und Tier zu überprüfen und die Veranstaltung selbst zu beobachten. Neben formalen Kriterien zur Beurteilung derartiger Veranstaltungen benötigen sie dazu einheitliche ethologische und physiologische Beurteilungsmaßstäbe, die ihnen das Einschreiten erleichtern. Entscheidend ist darüber hinaus aber auch die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Rodeo-Veranstaltungen aus Gründen des Tierschutzes zu boykottieren. Wenn das zahlende Publikum ausbleibt, werden auch die Veranstalter das Interesse an dem tierquälerischen Spektakel verlieren.

2005 hat die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) ein Gutachten zur Beurteilung von Rodeoveranstaltungen erstellt, in dem einige bei den Veranstaltungen vorgeführte Disziplinen wie Wild Horse Race oder Bullenreiten als tierschutzwidrig eingestuft werden. Wir beurteilen diesen Sachverhalt ebenso. Dasselbe gilt für den Einsatz von Flankengurten: Auch die Verwendung von Flankengurtes ist laut Gutachten tierschutzrelevant. 2006 folgten ergänzende Untersuchungen zu den Disziplinen Bare Back Riding und Saddle Bronc Riding. Bei beiden Disziplinen zeigten die untersuchten Pferde Überforderung und Abwehrverhalten. Entspannung/Wohlbefinden konnte bei keinem Start beobachtet werden. Einige Bundesländer haben auf diese Forschungen reagiert, so hat zum Beispiel das Bayerische Staatsministerium die Landratsämter und die Veterinärämter der kreisfreien Städte angewiesen, die Disziplinen "Wild-Horse-Race" und "Bullenreiten" sowie den Einsatz von Flankengurt und Sporen bei den Disziplinen "Bare Back Riding" und "Saddle Bronc Riding" zu verbieten. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ähnliche Erlässe herausgegeben. Eine einheitliche Haltung aller Bundesländer fehlt jedoch weiterhin. In eine Diskussion auf Bundesebene wird sich der Deutsche Tierschutzbund mit Fachargumenten einschalten, um darauf hinzuwirken, dass zumindest die wissenschaftlich nachgewiesenen „schlimmsten“ Disziplinen im Rodeo-Sport in Deutschland bundesweit verboten werden.

Quelle: http://www.tierschutzbund.de
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 09:25 - 04.03.2007

In Köln wird leider auch in 2007 wieder eine derarte Veranstaltung zugelassen
Jeto
Vollblut Araber

Beiträge: 652


 

Gesendet: 22:09 - 04.03.2007

Schlimme Bilder.. wie kann man nur sich und die Tiere einer solchen Gefahr aussetzen.. verantwortungs- und rücksichtslos.
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 13:50 - 17.07.2009

Es ist wieder aktuell:

Rodeo: Deutscher Tierschutzbund gegen Volksbelustigung

Kommenden Samstag und Sonntag (18. und 19. Juli) sollen in Köln sowie am 25. und 26. Juli am Nürburgring Rodeoveranstaltungen stattfinden. Der Deutsche Tierschutzbund unterstreicht im Vorfeld der Veranstaltung, dass Rodeos grundsätzlich nichts mit Tierwohl zu tun haben. Die zuständigen Veterinäramter wurden daher aufgefordert, die Veranstaltung nicht zu genehmigen.



http://www.tierschutzbund.de/1484.html
jumper
Isländer

Beiträge: 166


 

Gesendet: 00:42 - 23.07.2009

Das ist echt grausamm, ich hab keine Worte mehr, dachte der blödsinn hätte irgendwo mal ein ENDE .
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 10:19 - 27.07.2009

Ich hatte am FR im Radio gehört, dass ein Gericht das Bullenreiten kurzfristig untersagt hat wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz [Link zum eingefügten Bild]
jumper
Isländer

Beiträge: 166


 

Gesendet: 18:53 - 02.08.2009

Na wenigstens Etwas, das is echt grausamm.
Admin
Moderator

Beiträge: 1994


 

Gesendet: 10:25 - 04.05.2012

Seiten mit Postings: 1

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