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Autor Mitteilung
Waldwombel
Vollblut Araber

Beiträge: 626


Gesendet: 14:01 - 17.09.2009

"PRESSEDIENST PFERDESPORTVERBAND REDAKTION BADEN-WÜRTTEMBERG E. V.
www.pferdesport-bw.de

01. September 2009
Ohne Equidenpass ist Pferdehaltung nicht mehr erlaubt

Auch der Equidenpass erfährt eine Erweiterung. Es wird nämlich eine sogenannte „Smartcard“ in der Größe einer Scheckkarte ausgestellt, die an Stelle des Equidenpasses beim Transport des Tieres mitgeführt werden muss. Neu ist auch, dass für sämtliche Pferde ein Equidenpass erstellt werden muss, ohne den ein Pferd gar nicht mehr gehalten werden darf. Also: Selbst wenn ein lebendes Pferd, ein Maultier oder ein Esel niemals von seinem Hof weggebracht wird, ist ein Equidenpass verbindlich. Wird ein Pferd zu Fuß verbracht, muss der Pferdebesitzer bzw. Reiter oder Fahrer binnen drei Stunden den Pass vorlegen können. Darüber hinaus werden alle Equiden in einer zentralen Datenbank erfasst, in der auch Angaben zum Halter stehen werden. Dabei wird ein Pferd zunächst automatisch als „Schlachttier“ eingestuft, sofern der Besitzer nichts anderes angibt. Wird das Pferd eingeschläfert bzw. geschlachtet, muss der Transponder „unter amtlicher Aufsicht“ eingezogen und vernichtet werden. Der Equidenpass wird mit der Abmeldung aus der Datenbank ungültig.
Nach dem neuen System müssen alle noch nicht registrierten Equiden bis 31.12.2009 der nun gültigen Regelung gemäß gechipt werden. Andernfalls wird ein Verbot der Haltung verordnet. Tiere, die registriert sind und einen Equidenpass haben, müssen nicht nachträglich gechipt werden. Dafür aber müssen sie in der Datenbank erfasst werden und zwar bis 31. Dezember 2009. Dies übernehmen die Zuchtverbände und die Landeskommissionen für Pferdeleistungsprüfungen."

Quelle: Pferdesportverband Baden-Württemberg
Steffel87
Welsh-Pony

Beiträge: 83


 

Gesendet: 14:12 - 17.09.2009

Hat einer hier schon diese Smartcard?
Und wo bekommt man sowas her FN????
Waldwombel
Vollblut Araber

Beiträge: 626


 

Gesendet: 14:30 - 17.09.2009

Bisher habe ich diese Neuerung nur beim Pferdesportverband BW gefunden. Bei PSVR oder FN steht davon noch nichts. Mal abwarten...
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 15:17 - 17.09.2009

Im letzten Jahr hieß es, dass die Smartcard eine Alternative zum Equidenpass sei und zeitlich begrenzt:

Aus 2008:
Für Pferde: Neues zum Equidenpass


Anfang Juni dieses Jahres hat die EU-Kommission eine neue Regelung zur Kennzeichnung und Registrierung von Pferden, Eseln und anderen Equiden (Einhufern) verabschiedet. Wie bisher begleitet der Equidenpass die Tiere ein Leben lang, und ist beim Transport, auf Turnieren oder Wanderritten dabei. Bei Tod oder Schlachtung des Vierbeiners ist das Dokument künftig zurückzugeben.

Der Pass enthält folgende Daten:
• Eine 15-stellige Nummer, die einmalig für eben dieses Pferd vergeben wird – mit dieser Nummer ist auch der unter die Haut im Halsbereich injizierte Mikrochip versehen
• Haarfarbe, Abzeichen, zusätzliche äußerliche Merkmale (Beschreibung mit Zeichnung oder Foto)
• Informationen zur Abstammung
• Status als lebensmittellieferndes Tier oder nicht
• Angaben zu Erst- und evtl. Folgebesitzern
• Eintragung der Impfungen (insbesondere Influenza)
• Gesundheitskontrollen und Laboruntersuchungen
• Eintragung der verabreichten Medikamente, wenn das Tier als „lebensmittelliefernd“ eingestuft ist

Bis zum 31. Dezember eines Jahres bzw. innerhalb der ersten sechs Lebensmonate des Pferdes oder Esels muss der Pass ausgestellt werden. Der Aussteller (in Deutschland die FN oder die einzelnen Züchtervereinigungen) muss sich vorher vergewissern, dass das betreffende Tier nicht zum wiederholten Mal vorgestellt wird. Dazu ist eine Nachfrage in der zentralen Datenbank vorzunehmen, mit dem Lesegerät zu prüfen, ob bereits ein Chip implantiert wurde und auch nach klinischen Anzeichen für die Entfernung eines Chips zu suchen.

Bei Verlust des Passes gelten in Zukunft strenge Regeln. Zur Ausstellung eines Ersatzpasses – der dann auch eindeutig als „Ersatz“ benannt ist, muss die Identität des Tieres durch die aktive Kennzeichnung (generell Mikrochip, evtl. auch Brand) eindeutig nachweisbar sein. Zudem ist eine schriftliche Erklärung des Halters erforderlich.

Alternativ zum Pass in Papierform können die einzelnen Mitgliedsstaaten ein handliches Kärtchen in Scheckkartenformat, die „smartcard“, ausgeben. Für eine Dauer von maximal 45 Tagen kann die Karte dann während des Transports anstelle des Passes verwendet werden.


Quelle: "Bauernblatt, 19. Juli 2008, Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)."
Daisy
Moderator

Beiträge: 9102


 

Gesendet: 15:22 - 17.09.2009

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