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 Forum Index —› ICH HAB KUMMER UND BRAUCHE TROST —› Hab da ein Problemchen
 


Autor Mitteilung
Françoise
Spam - Kaiser

Beiträge: 6449


Gesendet: 13:36 - 29.11.2007

Ich hatte vorhin wieder einen absoluten Aufreger. Aber diesmal NICHT wegen meinem Chef!
Mein Kollege sagte mir, dass ich ab sofort im Bürgerbuch von Leipzig stehe. Da stünden alle volljährigen und

a) öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn ich diesen nicht angehöre ( § 30 Abs 2)
b) private Antragsteller mittels automatisierten Abrufs über das Internet (§ 32 Abs 4
c) Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen (§ 33 Abs 2 und 4)
d) Dritte zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken (§ 33 Abs 3)
e)Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen..... (§ 33 Abs 4)

hätten Zugriff und könnten wohl gegen eine Gebühr (,mit der sich die Stadt Leipzig wohl hofft, sich sanieren zu können)

Es gibt 2 Sachen, über die ich mich ganz besonders aufrege:

1. Müssten die nicht eigentlich mich fragen, ob ich meine Daten veröffentlicht haben möchte? Und NEIN, das will ich nicht.
2. Was ist eigentlich aus dem guten alten Datenschutz geworden. Ich hab mir mal das Sächsische Meldegesetz durchgesehen. § 30 a - Übermittlung der Daten an den Rundfunk (GEZ) leuchtet mir insofern ein, dass ich weiß, dass das gemacht wird, einverstanden bin ich damit auch nicht. Aber die oben angegebenen Paragraphen 30 bis 32 hebeln ja völlig den Datenschutz aus!!

Dagegen muss man sich doch wehren können. Zumindest habe ich mich mit mir zusammen gesetzt, und beschlossen, dass ich mich dagegen wehren möchte, denn ich will nicht, dass ich in dem Adressbuch von Leipzig auftauche. Ich bin schon nicht im Örtlichen vertreten, und das aus guten Gründen.

Was denkt ihr? Ob ich eine Chance habe, mich zu wehren?

LG Franzi
gilian
SUPER-GILI

Beiträge: 77186


 

Gesendet: 13:38 - 29.11.2007

Das ist heftig!
Françoise
Spam - Kaiser

Beiträge: 6449


 

Gesendet: 13:42 - 29.11.2007

Zitat:
mit der sich die Stadt Leipzig wohl hofft, sich sanieren zu können


Vor lauter Aufrgegung haperts schon am Satzbau [Link zum eingefügten Bild]

HIER mal noch das wahnsinnig spannende Sächsische Meldegesetz zum einschlafen oder Aufregen.
gilian
SUPER-GILI

Beiträge: 77186


 

Gesendet: 14:09 - 29.11.2007

Zitat:
. d. F. d. Bek. vom 04.07.2006

SächsGVBl. Jg. 2006 Bl.-Nr. 9 S. 388 Fsn-Nr.: 26-4
Fassung gültig ab: 16.03.2006

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§ 22
Schutzwürdige Interessen des Betroffenen
Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen durch die Verarbeitung von Daten nicht beeinträchtigt werden. Schutzwürdige Interessen werden insbesondere beeinträchtigt, wenn die Verarbeitung, gemessen an ihrer Eignung und ihrer Erforderlichkeit zu dem vorgesehenen Zweck, den Betroffenen unverhältnismäßig belastet. Die Prüfung, ob schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, entfällt, wenn die Verarbeitung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.



Also den Passus würd ich schon mal aufgreifen :

Zitat:
den Betroffenen unverhältnismäßig belastet.
Françoise
Spam - Kaiser

Beiträge: 6449


 

Gesendet: 14:43 - 29.11.2007

Hast Recht, das von dir aufgegriffene klingt schon mal gut. Andererseits ist das wieder einer von den Texten, wo ich nochmal von vorn anfangen kann mit Lesen, wenn ich am Ende angekommen bin. [Link zum eingefügten Bild]
Vielleicht bin ich auch dafür innerlich zu vernagelt, das räume ich gerne ein.
gilian
SUPER-GILI

Beiträge: 77186


 

Gesendet: 14:53 - 29.11.2007

Zitat:
wo ich nochmal von vorn anfangen kann mit Lesen,

So geht es aber sicher jedem, deshalb ist es ja so verfasst damit sich niemand damit befasst
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 15:49 - 29.11.2007

Zitat:
§ 4
Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Meldewesen
(1) Die Meldebehörden dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit

1.dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder
2.der Betroffene eingewilligt hat.

und falls Du nicht zugestimmt hast, gibt es sicher eine Rechtsvorschrift, die Deine Zustimmung überflüsig macht.

Ich lese lieber nicht weiter, sonst steigt mein Blutdruck noch mehr.

Datenschutz - was soll denn das sein?
Ich muss mich doch auch mit Namen und Anschrift öffentlich outen, nur weil ich ein Forum im Internet betreibe.
Françoise
Spam - Kaiser

Beiträge: 6449


 

Gesendet: 17:32 - 29.11.2007

Zitat:
Datenschutz - was soll denn das sein?
Ich muss mich doch auch mit Namen und Anschrift öffentlich outen, nur weil ich ein Forum im Internet betreibe.



Yep, der berühmte gläserne Mensch.
Bei dem Thema kann ich so richtig testen, ob mein Blutdruck auf gesunde Weise steigt und dann auch wieder fällt.
Nubira
Moderator

Beiträge: 122675


 

Gesendet: 17:44 - 29.11.2007

Ich ignoriere diesen Thread ab sofort - ein Blutdrucktest reicht mir!
Jadawin
Spam - Kaiser

Beiträge: 7767


 

Gesendet: 20:10 - 29.11.2007

Also das ist eigentlich ganz einfach:

Wenn man in der Öffentlichkeit steht
muss das über sich ergehen lassen.

Lediglich als nicht in der Öffentlichkeit
stehende Privatmensch kann dies verweigern.

Wobei der in der Öffentlichkeit stehende auch privates verbieten (Adresse,Tel.Nr usw.) verbieten kann.

Das heißt für dich Franz,
das du das unterbinden kannst.
Wenn du dem nicht zustimmst dann sind diese Informationen von dir sofort zu löschen.


Vergleiche es mal mit einem Telefonbuch,dort kannst du ja auch
deinen Eintrag verweigern.

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- Hab da ein Problemchen -

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