TT und Enduro - Forum |
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Autor | Mitteilung |
Admin Moderator Beiträge: 1122 | Gesendet: 20:16 - 20.02.2006 Wichtige Mitteilung: Am Freitag den 10.02.2006 ist es passiert: Der Bundesrat hat der 41. Verordnung zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Das heißt konkret: Alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 müssen zur Abgasuntersuchung Kraftkrad (AUK) Während die Geräuschuntersuchung nur bei festgestellten Auffälligkeiten durchgeführt wird, muss die Abgasuntersuchung in jedem Fall erfolgen. Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der alle 2 Jahre fällig werdenden Hauptuntersuchung gemäß §29 STVZO und zwar ab dem 01. April 2006 !! Die Abgasuntersuchung sollte vom Händler durchgeführt werden, denn wer lässt schon den TÜV an sein Moped? Unser Tipp: Wer demnächst die Hauptuntersuchung anstehen hat, sollte sich überlegen, den Termin vielleicht vorzuziehen. Damit kann man Geld sparen. Genaue Tarif für die AUK sind noch nicht veröffentlicht. Aus unserer Sicht ist allein für die Messung mit ca. 40,-- Euro zu rechnen. Dies ist noch bis zum 31. März möglich. Info von meinem Yamaha Händler |
Rüdi
Goldmember Beiträge: 5660
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Gesendet: 15:37 - 12.03.2006 Hallo, gilt nun doch erst ab 01.06.2006 |
TTR-FLO
Premium-User Beiträge: 257
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Gesendet: 20:11 - 12.03.2006 Hallo Rüdi ist das sicher erst ab Juni??? Mein Tüv geht noch bis Mai ansonsten würde ich halt jetztr bald mal hinfahren .... |
Rüdi
Goldmember Beiträge: 5660
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Gesendet: 10:31 - 13.03.2006 Hallo Flo, da ich ja auch im März zur Hautpuntersuchung muss und das Wetter bei uns noch absolut Kackei st und ich somit meine Bulldog noch nicht aus dem Winterschlaf erweckt habe, hatte ich gestern meinen Kumpel angerufen der mir die Hauptuntersuchung macht. Er meinte, die AUKgilt erst ab 01.06.2006, er arbeitet bei der GTÜ. Ich kenne ihn schon aus dme Sandkasten und er würde mir nie eine Fehlinfo geben. Aber um sicher zu gehen, ruf doch mal beim Tüv oder der Dekra an |
Pedro
Boardmeister Beiträge: 480
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Gesendet: 11:57 - 13.03.2006 Meine Info dazu : Neue Abgasverordnung für Motorräder ab 1. April 2006 Von der Abgasuntersuchung sind alle Motorräder ab Erstzulassung 1989 betroffen. Es lohnt sich die Hauptuntersuchung noch im März durchzuführen, da die AU erst nach 2-Jahren anfällt. Die AU kostet ca. 20.- EUR. Kurzinfo: Abgasuntersuchung für Motorräder Bisher gab es für Motorräder keine regelmäßige Überwachung des Abgas- und Geräuschverhaltens. Die künftigen Untersuchungen sollen dazu beitragen, Verschlechterungen als Folge von Verschleiß, unterlassener oder fehlerhafter Reparatur sowie Wartung und/oder Einbau nicht genehmigter Auspuffanlagen besser zu erkennen. Die Abgasuntersuchung wird zukünftig Bestandteil der Hauptuntersuchung ab dem 1. April 2006 sein. Davon betroffen sind alle kennzeichenpflichtigen Krafträder, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern wurde im wesentlichen der Pkw-AU entsprechend gestaltet und beinhaltet unter anderem die Messung des Kohlenmonoxidgehalts (CO) im Abgas. Der Abgastest kann auch als eigenständiger Teil der HU von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt und bestätigt werden. Der entsprechende Nachweis ist dann dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen. Die Geräuschprüfung wird ebenfalls fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung ist eine subjektive Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Wenn einem Prüfer, der ohnehin eine Probefahrt durchführt, das Geräuschverhalten auffällt, kann er dann als Ergänzungsuntersuchung nach Anlage VIIIa StVZO eine Messung des Standgeräusches durchführen. Die Frist für die neue HU einschließlich der Untersuchung der Umweltverträglichkeit entspricht der bisherigen HU und liegt damit unverändert bei zwei Jahren. Quelle: ADAC (http://www.adac.de/) Peter |
Rüdi
Goldmember Beiträge: 5660
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Gesendet: 10:37 - 14.03.2006 Alles zurück, mein Kumpel hat eben angerufen, es bleibt beim 01.04.2006. Er selbst wurde fehlinformiert. Bitte entschuldigt meinen Übereifer |
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