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Autor Mitteilung
Admin
Moderator

Beiträge: 1122


Gesendet: 20:16 - 20.02.2006

Wichtige Mitteilung:
Am Freitag den 10.02.2006 ist es passiert:
Der Bundesrat hat der 41. Verordnung zur Änderung
strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt.

Das heißt konkret:
Alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989
müssen zur Abgasuntersuchung Kraftkrad (AUK)
Während die Geräuschuntersuchung nur bei festgestellten Auffälligkeiten
durchgeführt wird, muss die Abgasuntersuchung
in jedem Fall erfolgen.
Diese Untersuchungen erfolgen im Rahmen der alle 2 Jahre fällig werdenden
Hauptuntersuchung gemäß §29 STVZO und
zwar ab dem 01. April 2006 !!

Die Abgasuntersuchung sollte vom Händler durchgeführt
werden, denn wer lässt schon den TÜV an sein Moped?
Unser Tipp:
Wer demnächst die Hauptuntersuchung anstehen hat, sollte
sich überlegen, den Termin vielleicht vorzuziehen.
Damit kann man Geld sparen. Genaue Tarif für die AUK sind noch
nicht veröffentlicht. Aus unserer Sicht ist allein für die
Messung mit ca. 40,-- Euro zu rechnen.
Dies ist noch bis zum 31. März möglich.


Info von meinem Yamaha Händler
Rüdi
Goldmember

Beiträge: 5660


 

Gesendet: 15:37 - 12.03.2006

Hallo,

gilt nun doch erst ab 01.06.2006
TTR-FLO
Premium-User

Beiträge: 257


 

Gesendet: 20:11 - 12.03.2006

Hallo Rüdi ist das sicher erst ab Juni??? Mein Tüv geht noch bis Mai ansonsten würde ich halt jetztr bald mal hinfahren ....
Rüdi
Goldmember

Beiträge: 5660


 

Gesendet: 10:31 - 13.03.2006

Hallo Flo,

da ich ja auch im März zur Hautpuntersuchung muss und das Wetter bei uns noch absolut Kackei st und ich somit meine Bulldog noch nicht aus dem Winterschlaf erweckt habe, hatte ich gestern meinen Kumpel angerufen der mir die Hauptuntersuchung macht.
Er meinte, die AUKgilt erst ab 01.06.2006, er arbeitet bei der GTÜ.

Ich kenne ihn schon aus dme Sandkasten und er würde mir nie eine Fehlinfo geben.
Aber um sicher zu gehen, ruf doch mal beim Tüv oder der Dekra an
Pedro
Boardmeister

Beiträge: 480


 

Gesendet: 11:57 - 13.03.2006

Meine Info dazu :

Neue Abgasverordnung für Motorräder ab 1. April 2006

Von der Abgasuntersuchung sind alle Motorräder ab Erstzulassung 1989 betroffen. Es lohnt sich die Hauptuntersuchung noch im März durchzuführen, da die AU erst nach 2-Jahren anfällt. Die AU kostet ca. 20.- EUR.

Kurzinfo: Abgasuntersuchung für Motorräder

Bisher gab es für Motorräder keine regelmäßige Überwachung des Abgas- und Geräuschverhaltens.
Die künftigen Untersuchungen sollen dazu beitragen, Verschlechterungen als Folge von Verschleiß, unterlassener oder fehlerhafter Reparatur sowie Wartung und/oder Einbau nicht genehmigter Auspuffanlagen besser zu erkennen.
Die Abgasuntersuchung wird zukünftig Bestandteil der Hauptuntersuchung ab dem 1. April 2006 sein. Davon betroffen sind alle kennzeichenpflichtigen Krafträder, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern wurde im wesentlichen der Pkw-AU entsprechend gestaltet und beinhaltet unter anderem die Messung des Kohlenmonoxidgehalts (CO) im Abgas. Der Abgastest kann auch als eigenständiger Teil der HU von dafür anerkannten Werkstätten durchgeführt und bestätigt werden. Der entsprechende Nachweis ist dann dem Prüfer vor Beginn der HU vorzulegen.
Die Geräuschprüfung wird ebenfalls fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung ist eine subjektive Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Wenn einem Prüfer, der ohnehin eine Probefahrt durchführt, das Geräuschverhalten auffällt, kann er dann als Ergänzungsuntersuchung nach Anlage VIIIa StVZO eine Messung des Standgeräusches durchführen.
Die Frist für die neue HU einschließlich der Untersuchung der Umweltverträglichkeit entspricht der bisherigen HU und liegt damit unverändert bei zwei Jahren.
Quelle: ADAC (http://www.adac.de/)


Peter
Rüdi
Goldmember

Beiträge: 5660


 

Gesendet: 10:37 - 14.03.2006

Alles zurück, mein Kumpel hat eben angerufen, es bleibt beim 01.04.2006.
Er selbst wurde fehlinformiert.


Bitte entschuldigt meinen Übereifer

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