TT und Enduro - Forum |
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Autor | Mitteilung |
zamscher Power-User Beiträge: 117 | Gesendet: 12:06 - 06.01.2006 Ich hätt ma ne ganz andere Frage, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Ich habe Videos zusammengeschnitten und mit Lieder bekannter Interpreten unterlegt, das Problem ist ja das ich diese Videos jetzt sicherlich nicht zum Download anbieten darf. Oder doch? Denn wenn ich im Internet irgendwo Motorrad-Videos downloade ist diese auch meistens mit Musik, die werden sicherlích nicht alle den Interpreten gefragt haben ob sie dies verwenden dürfen. Mach ich mich nun strafbar wenn ich ein Video von mir zum download anbiete oder nicht? |
Flamingonuss
Premium-User Beiträge: 161
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Gesendet: 13:08 - 06.01.2006 theoretisch machst du dich strafbar, ja. ein freund von mir hat schon dicke probleme gehabt weil er ein SCHNIPSEL von nem benjamin blümchen audiostück im netz hatte. der hatte schön blechen müssen weil es anwälte gibt die sich auf nur sowas spezialisiert haben. absolute scheisse. und wegen der gema muss man auch immer aufpassen |
zamscher
Power-User Beiträge: 117
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Gesendet: 13:12 - 06.01.2006 naja, dieses Jahr soll ja ein neues Gesetz kommen das das Kopieren für Privatleute legal macht. Da schreib ich dann einfach rein "nur für den privaten Gebrauch" und fertig. |
Flamingonuss
Premium-User Beiträge: 161
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Gesendet: 13:41 - 06.01.2006 notfalls frag doch ne band die du kennst ob du von denen was nehmen darfst, 'räusper' ich hab unsere demo noch nicht fertig aber bald |
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