TT und Enduro - Forum |
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Autor | Mitteilung |
Admin Moderator Beiträge: 1122 | Gesendet: 20:14 - 04.03.2005 Hallo, ich habe nun für diese Gepäckträger ein Tüvgutachten besorgen können. [Link zum eingefügten Bild] [Link zum eingefügten Bild] Weitere Bilder hier http://www.tt600s.de/html/gepacktrager_tt600s.html |
tt600s der harte
registriert Beiträge:
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Gesendet: 00:42 - 05.03.2005 seit wann ist ein gepäckträger eintragungspflichtig? es werden weder bauliche änderungen am vorhandenen rahmen vorgenommen, noch werden die masse höhe breite länge des fahrzeuges beeinflusst. |
Mike.Muh
Boardkönig Beiträge: 527
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Gesendet: 09:55 - 05.03.2005 braucht man definitiv kein Gutachten oder Eintragung. |
Pedro
Boardmeister Beiträge: 480
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Gesendet: 11:28 - 05.03.2005 Na ja, direkt schaden tut's aber auch nicht |
Admin
Moderator Beiträge: 1122
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Gesendet: 14:22 - 05.03.2005 Durch die Anbringung der Gepäckträger ändert sich das Fahrverhalten und deswegen müssen solche Teile auch begutachtet ( Prüfbericht ) werden. @tt600s der harte, steht oben, dass er eingetragen werden muß ? Das Gutachten bescheinigt nur eine Freigabe. Da es den Anschein hat, dass Du alles weißt, beantwortet mir mal bitte diese Frage. Wieviel KG darf der Gepäckträger vorn und hinten denn belastet werden. Ist das gleiche wie bei Dachgepäckträgern, diese sind auch nicht eintragunfspflichtig, trotzdem werden diese vorher abgenommen und geprüft und die maximale Traglast festgelegt, oder ist dies nicht so ? |
Hillclimber
registriert Beiträge: 20
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Gesendet: 11:43 - 06.03.2005 Hi, gibt es die Gepäckträger denn jetzt zu kaufen? |
Admin
Moderator Beiträge: 1122
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Gesendet: 12:33 - 06.03.2005 Hallo, ob es diese so noch zu kaufen gibt weiß ich nicht, aber ich kann Dir die Firma nennen, die diese Gepäckträger grbaut haben. Odyssee Motorräder, Postfach 2815 74018 Heilbronn Im Telefonbuch finde ich keinen Eintrag, vielleicht schreibst Du einfach mal hin. |
tt600s der harte
registriert Beiträge:
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Gesendet: 14:56 - 06.03.2005 Wenn du von TÜV-Gutachten sprichst und das so einsetzt, dann kann jeder hier annehmen, dass der Anbau dann eine Abnahme beim TÜv benötigt. Wenn Prüfberichte oder Gutachten für ein solches Teil vorhanden sind, dann bezieht sich das auf das Material. Auch umgangssprachlich vielfach als Materialgutachten bezeichnet. Hierin gab es dann Aussagen zu Belastbarkeit, Materialbeschaffenheit, Oberflächenbehandlung, etc. Gegen die Anbringung an das Fahrzeug bestehen aber keine Bedenken und ist auch nicht eintragungspflichtig. Das wäre erst dann, wenn wesentliche Teile am Fahrzeug verändert werden würden, wie Umänderung des Rahmens, Veränderung der Länge, Höhe, Breite, etc. Das mit den Dachgepächträgern verhält es sich insofern richtig. Ergänzend kommen hier jedoch hinzu: Die Dachlast ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe wird zwar auch verändert, es handelt sich jedoch nicht um einen festen Anbau, sondern der Dachgepäckträger ist abnehmbar. Dafür gilt dann wieder eine gesetzlich festgelegte Höhe bei Fahrzeugen. Wenn beim Dachgepäckträger ein TÜV-Prüfbericht beiliegt, dann besagt dieser auch nur die Materialtestung und Belastung aus. Zudem dürfen die Firmen die solche Träger herstellen die Teile nicht ohne Materialprüfung verkaufen. Ist in etwas genauso wie nmit dem CE-Zeichen. |
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