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Autor Mitteilung
Kai
Boardjunior

Beiträge: 32


Gesendet: 20:00 - 17.03.2008

Hallo Allerseits!
Bei meiner 84er Yamaha TT600 steht nun nach langen Umbauarbeiten der TÜV an. Das Teil ist mit 11Kw eingetragen und ich habe mich schon immer gefragt, ob es nich schon rein Versicherungstechnisch besser ist, die offene Leistung einzutragen (die geht im 3ten Gang hoch). Meines Wissens durften die alten Modelle in Deutschland nur gedrosselt bewegt werden. Ist das heute immer noch so?

Danke für Antworten!
Gruß K.
baumafan
Boardkönig

Beiträge: 592


 

Gesendet: 20:37 - 17.03.2008

moinsen

naja es sind alle bestimmungen schärfer geworden also warum sollte die heut legal und offen zulassungsfähig sein?
Rüdi
Goldmember

Beiträge: 5660


 

Gesendet: 20:38 - 17.03.2008

Hallo,

lass die 11KW drin.
Kai
Boardjunior

Beiträge: 32


 

Gesendet: 21:07 - 17.03.2008

Na ja,
von mir aus kann alles so bleiben, geht ja schon 25 Jahre so. Ich frage mich nur, was ist mit neueren Modellen und was ist mit Husaberg oder KTM? Da gibt es doch genug Modelle mit eingetragenen 50Ps oder so und die wiegen auch nix. Was darf denn z.B. soeine 450er WR denn offiziell auf der Strasse fahren??
Gruß K.
baumafan
Boardkönig

Beiträge: 592


 

Gesendet: 13:14 - 18.03.2008

moinsen

das kannst du doch gar nicht vergleichen und mit dem gewicht hats erstrecht nix zu tun. wenn der hersteller x von anfang an sein möp so auslegt das es offen zulassungsfähig ist, also auspuff lufika etc so das die kiste nicht zu laut ist und abgase stimmen etc dann ist das kein thema. aber die tt erfüllt diese dinge nicht. man hätte damals auch sagen können wir entwerfen nen anderen auspuff lufi etc und dann kann man die offen fahren aber es ist halt einfacher die zu drosseln und fertig ist die kiste. hauptsache zulassung! und davon abgesehen sind die neuen möps meist auch gedrosselt, kommt halt drauf an wofür die gebaut wurden.

beispiel xt600 ist in deutschland offen zugelassen (wurde schließlich dafür entwickelt) und das zeigt das es auch mit der tt machbar gewesen wäre aber man hat es halt nicht getan.
Torn
registriert

Beiträge:


 

Gesendet: 18:30 - 18.03.2008

Wenn du ne 36A hast, dann siehts hier mit dem Gutachten blöd aus. Für die 59X gibts eins.
Aber wenn du mal nen bissl rumhorchst, dann findest du nen intelligenten Prüfer, der dir das einträgt. Evtl. mal Yamaha anschreiben, vll. können die dir ne Leistungsangabe schriftlich geben (ca. 32Kw) - bei manchen Prüfern reicht das bereits aus. Alle anderen Ideen sind leider illegal und werde ich daher HIER nicht posten

Gruß,
Torn

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