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Autor Mitteilung
Alex
Moderator

Beiträge: 1107


Gesendet: 16:40 - 20.02.2016

Meiner Meinung nach ist das eine bodenlose Frechheit und Unverschämtheit gleichermaßen, wie viele Fahrzeug in Deutschland von irgendwelchen "dubiosen" Prüfeinrichtungen eine Oldtimerzulassung erhalten:

http://www.ebay.de/itm/Ford-12M-P6-Bj-1968-sofort-fahrbereit-TUV-AHK-Dachgepacktrager-/291684319219?hash=item43e9bd7ff3:g:mKoAAOSwuAVWv34K

Und das ist sicher nur die Spitze des Eisbergs!

Ein Schlag ins Gesicht für alle Oldtimer-Besitzer, die viel Zeit, Geld und Pflege in ihren Oldtimer investieren.

Normalerweise müsste man den Prüfingenieur anzeigen...

(Dass bei einem Höchstgebot von gerademal 750€ bereits 30 (!) Gebote vorliegen, ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Auktion vom Anbieter "gepusht" wird.)
P6-Freak
P6-Azubi

Beiträge: 168


 

Gesendet: 17:26 - 20.02.2016

Hallo Alex!

Ich stimme Dir zu. Es muss nicht immer ein Auto im Concours-Zustand sein aber ein gewisser Mindest-Standard sollte beim Zustand schon gewahrt werden. Das sendet ein vollkommen falsches Signal in die Szene und kommt sicherlich auch in der Politik in den falschen Hals. Sicherlich sind das Ausnahmen aber sie beschmutzen eben das Nest...
Alex
Moderator

Beiträge: 1107


 

Gesendet: 19:57 - 20.02.2016

Ja - vor allen Dingen wirft es, im Hinblick auf die politischen Entscheidungsträger, ein schlechtes Licht auf die Oldtimer-Szene.

Ich fahre täglich als Berufskraftfahrer bis zu 80km in Wiesbaden rum und man glaubt gar nicht, wieviel runtergerittene "Oldtimer" da mit 'ner H-Zulassung 'rumfahren und sogar regelmäßig als Alltagsauto bewegt werden, was seitens der Versicherer eigentlich gar nicht vorgesehen ist (Stichwort "Umweltzone").

Tomate67
P6-Azubi

Beiträge: 112


 

Gesendet: 18:41 - 22.02.2016

Ich finde es eher erstaunlich, dass der noch so lange TÜV hat. Der sieht ja sehr viel schlimmer aus als meiner jemals war. Allerdings, wo soll die Grenze sein? So einen fahren nur Liebhaber,.... mit sehr begrenzten Mittel, und auch die halten die Scene lebendig.

P6-Oldtimer
P6-Geselle

Beiträge: 298


 

Gesendet: 21:25 - 22.02.2016

Da frag Ich mich doch, wie der für ein
Fahrzeuggutachten einen Zustand von Note 3 erreicht hat?

Das braucht man als Vorlage bei der Zulassungsstelle um ein H-Kennzeichen zu erhalten. War bei meinem Auto dazu nötig.
Ist zwar schon etwas länger her, aber da wird sich wohl nicht viel geändert haben. Natürlich dann noch die 30 Jahre. Aber die hat er ja wohl.
Vielleicht gehört es dem Prüfer oder dem Gutachter selbst

Günter
Alex
Moderator

Beiträge: 1107


 

Gesendet: 12:39 - 23.02.2016

Zitat:
Allerdings, wo soll die Grenze sein?


Wo da die Grenze sein soll?

Das habe ich mal (in den Ausführungen des TÜV Nord) rot hervorgehoben.

DAS jedenfalls kann ich bei dem 12m in keinster Weise erkennen...

Zitat:
Bevor ein Oldtimer das begehrte H-Kennzeichen bekommt, muss der Sachverständige sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der § 23 StVZO:

Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
Dazu wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand als Abgrenzung zum "normalen alten" Fahrzeug vorausgesetzt (gebrauchter Zustand möglich, normale Spuren der Jahre (Patina), ohne technische Mängel, keine Unfallrestschäden oder unsachgemäße Instandsetzung, kein Fehlen wesentlicher Teile).

Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein.
Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen und zulässigen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen.

Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise
Lackierung, sofern sie zeitgenössisch ist
anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl

Jedoch müssen auch diese Änderungen zeitgenössisch sein.

Die Farbgebung Ihres Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc.

Welche Umbauten werden anerkannt?

Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein oder typisch für diesen Zeitraum gewesen sein.
Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen in jedem Fall verkehrssicher sein und den Vorschriften der StVZO genügen. Zum Beispiel sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.

Tomate67
P6-Azubi

Beiträge: 112


 

Gesendet: 15:22 - 23.02.2016

Euch ist aber schon klar, dass es das H-Kennzeichen seit 20 Jahren gibt?

Wenn der Wagen täglich 30km gefahren wird, muss der damals top gewesen sein . Meiner wird nämlich nicht Wind, Wetter und Salz ausgesetzt.

Außerdem gebe ich nicht viel auf Fotos. Wie im Inserat schon geschrieben, Spachtel und Farbe und die Fotos wäre vielleicht top, das Fahrzeug aber nach wie vor eher nicht.

Fakt ist, Schweller, Radläufe, Endspitzen und Wasserkasten müssen mindestens geschweißt werden und die vorderen Stehwände machen auch keinen guten Eindruck.
Alex
Moderator

Beiträge: 1107


 

Gesendet: 19:48 - 23.02.2016

...unabhängig davon, wie lange es das H-Kennzeichen gibt:

erstens kann dies jederzeit von irgendeiner authorisierten Prüforganisation (im Regelfall eine TÜV-Einrichtung) bei Nichtvorliegen o.a. Kriterien wieder entzogen werden.

Zweitens muss das Auto durchschnittlich alle 2 Jahre bei selbiger zwecks Überprüfung von Verkehrssicherheit und -tauglichkeit vorgeführt werden.

Spätestens dann sollte doch einem versierten Prüfingenieur aufgefallen sein, dass hier Anspruch und Wirklichkeit Lichtjahre auseinander liegen!?

Das gezeigte Auto sieht garantiert nicht erst seit 5 Jahren so aus, wie es aussieht.

Entweder hatte der Prüfer Tomaten auf den Augen, war voll, wurde geschmiert oder es war ein sog. "Werkstatt-TÜV".

Evtl. wurde das Auto selbst dann auch gar nicht körperlich vorgeführt und begutachtet, sondern es wurde nur anhand der "Aktenlage" entschieden.

Es gibt nichts, was so oder in ähnlicher Form nicht schon mal irgendwo vorgekommen wäre...

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