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Autor Mitteilung
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 13:02 - 16.10.2015

Ist auch nicht wirklich leicht nachzuvollziehen, warum es hier gesetzliche Regelungen gibt, die etwas untersagen, was früher erlaubt war.
Zitat:
aber im privaten Bereich sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Das ist den Gerichten völlig latte!
Wenn du gegen ein Gesetz verstösst, interessiert nicht, ob das privat oder gewerblich ist. Davon hängt höchstens das Strafmass ab, aber nicht die Tatsache selbst.

Dir würde es sicher auch nicht gefallen, wenn dein Nachbar sich etwas von dir ausleiht, damit er davon eine exakte Kopie erstellen kann. (Auto wäre da ein dämlicher Vergleich, da es nicht weh tut, wenn der Nachbar das Teil nachbauen würde. Es wird dann schmerzhaft, wenn er es inkl. Kennzeichen etc. identisch macht und man für die Vergehen des Nachbarn mit dem Auto dann die Strafzettel bekommt.
Einleuchtender wird das aber, wenn man selbst ein Lied komponiert und darin viel Zeit investiert hat. Und wenn ein Plattenlabel die Vermarktung übernimmt und somit die Verwertungsrechte bekommt, hat man davon noch nicht sonderlich viel. Das Lied wird nun auf CD gepresst und verkauft. Von den Verkäufen bekommst du deinen Anteil als Urheber. Irgendjemand stellt jetzt eine Kopie davon ins Netz (was bereits illegal ist) und schon verbreitet sich der Song weltweit unkontrollierbar und ohne dass du dafür auch nur einen einzigen Cent von deinem Plattenlabel bekommst. Was die Leute im Internet kostenlos herunterladen, wird nicht gekauft und wirft keine Einnahmen ab.
Zitat:
Wo ist eigentlich der Unterschied ab ich einen Titel von meiner Festplatte oder als Livestream oder im Radio höre.


Es gibt zwei Bereiche:
- temporäre Speicherung des LiveStreams, was man technisch nicht vermeiden kann. Das ist erlaubt.
- dauerhafte Speicherung, was eine Vervielfältigung darstellt. Dieser Punkt wird in zwei Kategorien aufgeteilt.

a) dauerhafte Speicherung mit Erwerb der Nutzungsrechte. Z.B. beim Kauf eines Songs auf iTunes oder mit Einverständniserklärung des Urhebers/Rechteverwerters.
b) dauerhafte Speicherung ohne Erwerb der Nutzungsrechte. Illegale Kopie fremden Eigentums.

Bei geschätzt 80% der auf Youtube verfügbaren Medien wird gegen das UrhG verstossen. Und sei es nur, weil der Ersteller eines Videos einen Song laufen lässt, der jemandem Anderen gehört und für dessen Nutzung keine Erlaubnis vorliegt.

Zitat:
Sondern vom Radio auf Kompaktkassette damit fing das Speicher an.

Das war eine analoge Übertragung, die analog aufgezeichnet wurde und dadurch einen Qualitätsverlust mitbrachte. (Für uns hat das früher aber locker gereicht!)
Heute werden digital die Originaldaten dupliziert und in gleicher Qualität verbreitet. Sprich: Deine Aufzeichnung ist eine 1:1 Kopie bzw. Vervielfältigung des Originals.
Du darfst auch heute noch aus dem Radio aufzeichnen. Sogar legal auf dem PC! (Siehe z.B. Tobit.Software RadioFX und ähnliche Programme.) Aber eben keine Kopien von fremden Materialien anfertigen.


Das Thema ist komplex, unüberschaubar, stellenweise nicht nachvollziehbar und eher verwirrend. Und dass man bei Verstössen gegen das UrhG aktuell nichts befürchten muss, hängt wohl eher damit zusammen, dass die Verfahrenskosten und die -anzahl derart enorme Dimensionen annehmen würden, dass die Gerichte weltweit kaum mehr etwas anderes tun könnten. Ist aber kein Freibrief etwas zu tun, was nicht erlaubt ist. Die fehlende Verfolgung (weil auch technisch recht schwierig) sorgt nur dafür, dass Jeder meint, es wäre noch immer alles legal.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 14:58 - 16.10.2015

Also ich bin jetzt der Meinung das es doch zulässig ist,denn:

Zitat:
Privatkopie (juristisch Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG, § 42 Abs. 4 des Österreichischen UrhG bzw. Artikel 19 des Schweizer URG) bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks für die private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung. Privatkopien sind nicht zu verwechseln mit der illegalen Schwarzkopie.

Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Video- oder Kassettenrekordern konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Durch die Digitalisierung, die theoretisch unbegrenzt viele Kopien in gleichbleibender Originalqualität erlaubt, und das Internet ist die Privatkopie mittlerweile alltäglich geworden.

Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit für legale Privatkopien eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Pauschalabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland rund 14 Cent für einen DVD-R-Rohling, sieben Euro für einen externen DVD-Brenner, 15,20 Euro für einen PC, 36 Euro für ein Touchscreen-Mobiltelefon mit 8 GB oder mehr Speicherkapazität und 34 bzw. 39 Euro für ein TV-Gerät bzw. einen DVD-Rekorder mit Festplatte. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte müssen bis zu 613,56 Euro an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden.



Quelle : Wikipedia


Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 10:01 - 17.10.2015

Schmeiss jetzt bitte nicht die Privatkopie mit in den gleichen Topf.

Wenn du dir eine Audio-CD kaufst, darfst du davon eine Kopie anfertigen - für den privaten nichtkommerziellen Bereich. Damit hast du Recht.

Jetzt aber die Frage: Wo trifft dieses Recht bei Audiodateien zu, die du dir von Youtube herunterlädst? Hast du hierzu eine CD/DVD gekauft? Hast du vom Urheber das Nutzungsrecht erhalten?
Wohl kaum. Dir wird gerade mal das Recht eingeräumt, diese Werke auf Youtube mit den vom Seitenbetreiber bereitgestellten Möglichkeiten (sprich dem Online-Player) zu betrachten/anzuhören.
Du hast keinerlei weitere Nutzungsrechte an den Werken. Wie willst du dann eine Privatkopie anfertigen dürfen, wenn du nicht mal die entsprechenden Rechte an der Nutzung besitzt?

Und das trifft auf alle Werke zu, die auf Youtube legal eingestellt wurden.
Hier beisst sich die Maus in den eigenen Schwanz. Viele Uploads sind Privatkopien, die illegal hochgeladen wurden - ohne das Wissen des Urhebers. Eine "Privatkopie" von einem illegal verbreiteten Werk kann es nicht geben.... dürfte wohl jedem einleuchten.
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 10:51 - 17.10.2015

Ganz am Rande:
Wenn man sich auf §53 des UrhG stützt, sollte man sich diesen Paragraphen komplett durchlesen und nicht nur eine einzelne Passage davon zunutze machen wollen. (Das passiert leider immer wieder und in so ziemlich allen Bereichen. Man verwendet nur den Auszug, der gerade passt. Was dem widerspricht, lässt man gerne beiseite.)

Wikipedia verweist auf den Abschnitt 1 des §53, berücksichtigt dabei aber nicht die Abschnitte 2-7. Darin werden sämtliche Einschränkungen des Rechtes auf eine Privatkopie genannt.

Bleibt man bei dem Beispiel Youtube-Videos/-Audios für den Privatgebrauch, kann man nicht behaupten, man würde diese Werke auf Papier oder einen ähnlichen Träger vervielfältigen, die digitale Kopie ausschliesslich ananlog nutzen oder einem Archiv im öffentlichen Interesse zuführen. Es handelt sich dabei sicherlich auch nicht um Kopien für Schulunterricht, Aus- und Weiterbildung oder staatliche/schulische Prüfungen. (Und selbst hierbei ist die Einwilligung des Berechtigten erforderlich.)
Auch dürften die meisten Werke noch lange nicht vergriffen sein, sodass auch der Abschnitt 4 gegen die Kopie spricht.

Mach dir Kopien von den erworbenen Datenträgern und niemand hat ein Problem damit.
Mach dir Kopien von Youtube-Dateien und du befindest dich bereits in einem illegalen Bereich.

(Mir ist es Wurscht was von Youtube kopiert wird. Dem Gesetzgeber nicht. Wenn schon illegal Dateien vervielfältigt werden, sollte man das nicht gerade in der Öffentlichkeit verbreiten. Reicht doch, dass jeder weiss, auf Youtube etc. wird reichlich geklaut...)
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 22:39 - 18.10.2015

Zitat:
Mach dir Kopien von den erworbenen Datenträgern und niemand hat ein Problem damit.
Mach dir Kopien von Youtube-Dateien und du befindest dich bereits in einem illegalen Bereich



Wohl war.

Was mich aber nun mal jetzt technisch interessiert:
Kann man eigentlich bei YuoTube nachvollziehen, ob sich ein User ein Video oder eine MPe downloadet hat,wenn man die Youtube Adresse kopiert,dann bei einem Uploader einfügt und das Video/die MP3 konvertieren lässt und sich dann auf die eigene Platte zieht?


alter_hase2001
Premium-User

Beiträge: 363


 

Gesendet: 13:59 - 20.10.2015

Hallo Hennes,
dann habe ich Dich falsch verstanden. Ich dachte, es ging Dir um die Nennung eines Programms, was wirklich das tut, was es soll. Wenn Du nur eine Meinung haben willst, dann noch das: Du bewegst Dich mit Deinem Vorhaben auf sehr dünnem Eis, das sollte Dir jederzeit klar sein! Und insofern möchte ich Xandros zustimmen. Selbst wenn So ein online- Konverter eigentlich nur Kopien macht, ist es bestenfalls eine Grauzone, in der Du da bist. Ich bin nun schon älter, laß Dir gesagt sein, nichts ist so wichtig, als daß man sinnlos sein Geld aus dem Fenster schmeißt. Nutz' youtube oder die Fernseh- Mediatheken, aber laß ab von Deinem Vorhaben, Du lebst ruhiger!
Nix für ungut- alter Hase.
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 19:31 - 20.10.2015

Na ja,
wie dünn das Eis ist weiß wohl niemand.

Es ist wohl ein Kreuz mit diesem Urhg,da darf man es,da darf man es nicht,dann darf man unter der Voraussetzung wenn... und was weiß ich noch.

Im Groben und ganzen dürfte dann der größte Teil der Videos auf YouTube gar nicht hoch geladen werden.
Denn wenn ich mir mal die ganzen Musikvideos aus den 80er Jahren oder auch Mitschnitte der Hitparade im ZDF oder der Musiksendung Formel Eins betrachte,die wurden doch sicher nicht von Rechteinhaber hochbeladen und weiter veröffentlicht.
So müsste YouTube sie doch eigentlich sperren wie es durch die GEMA schon geschieht.

Obwohl,warum wird dann so eine Plattform,wie solche Online Video Konverter, nicht gesperrt?

Nun,
jetzt kauf ich mir erst mal eine schöne CD
alter_hase2001
Premium-User

Beiträge: 363


 

Gesendet: 14:38 - 21.10.2015

Weil dann alle wieder nach freiem Internet schreien würden!
hennes von köln
Boardkaiser

Beiträge: 3308


 

Gesendet: 16:20 - 21.10.2015

Alles schreit nach freiem Internet wenn ich mir eine CD kaufe?????

Nein,ich weiß was du meinst,war nur Spaß.

Na ja ,so ist es halt.
Xandros
Premium-User

Beiträge: 521


 

Gesendet: 13:12 - 23.10.2015

Zitat:
Kann man eigentlich bei YuoTube nachvollziehen,

Das geht schon, ist allerdings ein erheblicher Aufwand für den Betreiber. Und diesen Aufwand wird Youtube ohne hinreichenden Anfangsverdacht kaum verfolgen.
Wer dort Daten herunterlädt und dauerhaft speichert, hat von Seiten Youtube (bzw. Google) kaum mit Folgen zu rechnen. Youtube weiss, dass dort massig unerlaubt kopiert wird und verhindert dies nicht. Youtube geht sogar soweit, dass ein eigener Youtube-Downloader angeboten wird.... (...mit dem dann illegale Downloads mit Sicherheit nachvollziehbar sind!)

Wichtig!!
Man sollte sich eben nur bewusst sein, dass man hier eine rechtliche Grenze überschreitet - sofern man vom Eigentümer nicht die ausdrückliche Erlaubnis hat. Und dadurch besteht immer die Möglichkeit, durch das eigene Handeln irgendwelche Konsequenzen auszulösen - egal wie wahrscheinlich diese dann eintreten!

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