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Autor | Mitteilung |
Eckhard Beiträge: 1007 | Gesendet: 13:02 - 08.07.2004 Moin Leute, gestern auf der Heimfahrt von der Arbeit kam die rote Kelle und zwei mann(?) von der Sataatsmacht baten zur allg. Fahrzeugkontrolle. Papiere waren i. O., nu zur technik: -die kleinen Kellermänner haben ja kein CE, haben die doch sag ich,mit der Lupe! fand er dann das CE Zeichen. -das gekürzte Heck ist nich originol, ja, sag ich, aber der TÜV fand es auch hübsch.Nu kommts,Zitat:" Im abge- bockten unbelasteten Zustand darf die wagerechte verlängerung der Mitte der Hinterradachse max. 150 mm unter der senkrechten Verlängerung der Hinter- radabdeckung liegen. Und bei Ihnen sind das ja 300 mm." Also sollte jeder beim Heckumbau das genau beachten!! Nach zwei FODOS durfte ich dann weiterfahren. Gruss Eckhard |
Olaf
Moderator Beiträge: 12133
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Gesendet: 13:09 - 08.07.2004 Moin Eckhard, von den offenen Tüten wollten die nix wissen??!! Gruß Olaf |
Holger
Moderator Beiträge: 2156
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Gesendet: 13:56 - 08.07.2004 ...ich glaub die 150mm Geschichte ist mittlerweile Geschichte. Zumindest wenn das Moped eine EG-Zulassung hat gelten dort andere (nettere) Werte. Wie sonst könnten diese 'modernen' Moped mit derart wenig am Arsch rumfahren. ...bin da aber kein Fachmann... R A L F ! ! Schau mal in die schlauen Unterlagen. |
Holger
Moderator Beiträge: 2156
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Gesendet: 14:04 - 08.07.2004 ...hab da noch was aus dem I-net Radabdeckung Neben dem Thema "kleines Nummernschild" ist der Spritzschutz wohl Dauerthema. Ich kenne nur einen sinnvollen "Spritzschutz",der bezieht sich aber mehr auf den zwischenmenschlichen Bereich und paßt daher nicht zu folgenden Infos. Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1998) beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung. Und weil es in anderen EG-Ländern keine Definitionen über die Mindestlänge gibt, dürfen auch in Deutschland Besitzer dieser "Mobbeds" unbehelligt vom TüV,geschweige der Polizei, herum fahren. (Sollte es sich bei einer Verkehrskontrolle herausstellen,daß die kontrollierenden Beamten nichts von dieser Verordnung wissen (wissen wollen ?),so kann man sie "freundlich" auf diesen Umstand hinweisen) Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung. Hier gilt das "nationale" Recht. Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß: Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden. Länger darf die Abdeckung natürlich sein :-) Das Maß wird aber im unbeladenem,sprich ausgefederten Zustand ermittelt. Gerade Enduros mit ihren langen Ferderwegen "erfreuen" sich deshalb mit zusätzlichem Plastik im Bereich der Radabdeckung. Die meisten von Euch werden wohl die Verlängerung der Radabdeckung nur alle 2 Jahre,pünktlich zur Hauptuntersuchung,aus dem Keller holen. Ich habe mittlerweile des öfteren davon gehört und auch selbst erlebt,daß der TüV bzw. die Polizei bei Kontrollen die "ausreichende" Radabdeckung vernachlässigt. Darauf kann man sich aber nicht verlassen.Je nach entsprechendem Prüfer oder Gesetzesvertreter kann dies unterschiedlich sein. |
Holger
Moderator Beiträge: 2156
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Gesendet: 14:05 - 08.07.2004 ...hab da noch was aus dem I-net Radabdeckung Neben dem Thema "kleines Nummernschild" ist der Spritzschutz wohl Dauerthema. Ich kenne nur einen sinnvollen "Spritzschutz",der bezieht sich aber mehr auf den zwischenmenschlichen Bereich und paßt daher nicht zu folgenden Infos. Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis (steht im Fahrzeugbrief,ca. ab Baujahr 1998) beziehen sich auf EG-Recht,das heißt,es gibt keine konkrete Beschreibung über die Abmaße der Radabdeckung. Und weil es in anderen EG-Ländern keine Definitionen über die Mindestlänge gibt, dürfen auch in Deutschland Besitzer dieser "Mobbeds" unbehelligt vom TüV,geschweige der Polizei, herum fahren. (Sollte es sich bei einer Verkehrskontrolle herausstellen,daß die kontrollierenden Beamten nichts von dieser Verordnung wissen (wissen wollen ?),so kann man sie "freundlich" auf diesen Umstand hinweisen) Anders bei Motorrädern ohne eben beschriebene EG-Zulassung. Hier gilt das "nationale" Recht. Bedeutet,daß oft noch folgendes Maß (vorgegeben irgendwann Anfang 1960 !) eingehalten werden muß: Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden. Länger darf die Abdeckung natürlich sein :-) Das Maß wird aber im unbeladenem,sprich ausgefederten Zustand ermittelt. Gerade Enduros mit ihren langen Ferderwegen "erfreuen" sich deshalb mit zusätzlichem Plastik im Bereich der Radabdeckung. Die meisten von Euch werden wohl die Verlängerung der Radabdeckung nur alle 2 Jahre,pünktlich zur Hauptuntersuchung,aus dem Keller holen. Ich habe mittlerweile des öfteren davon gehört und auch selbst erlebt,daß der TüV bzw. die Polizei bei Kontrollen die "ausreichende" Radabdeckung vernachlässigt. Darauf kann man sich aber nicht verlassen.Je nach entsprechendem Prüfer oder Gesetzesvertreter kann dies unterschiedlich sein. |
Olaf
Moderator Beiträge: 12133
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Gesendet: 14:37 - 08.07.2004 Übrigens haben findige Mopedhersteller BMW, Cagiva, Kawa,etc) dieses Gesetz umgangen, indem sie direkt ans Hinterrad einen Plastikschutz hingefummelt haben, Egli hat seinerzeit nur einen kleinen Bügel in 150mm über Mitte Achse hingebastelt, weil ja nur irgendeine "Kante" als Bezug dasein muss... Olaf |
Ralf
Beiträge: 259
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Gesendet: 18:00 - 08.07.2004 Moin Moin, wie Ihr haltet euch nicht an die gültigen Gesetze in Deutschland ? Ich sach noch, lass das sein mit dem Heckumbau. Nun habt Ihr den Mist ! Ja Ja, bald stehen die Herren in Grün auch vor eurer Tür. Die § für die Moppeds kenn ich nicht so genau. Ich hab aber ab Montag die Woche über Herren vom TÜV da. Die Typen kennen das EG-Recht besser als die Bibel. Die werde ich mal fragen. Gruß aus Holland |
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