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 Forum Index —› Hilf mir, aber flott!!! ;-) —› Reifen von 2900 als neu verkauft
 


Autor Mitteilung
spritoner


Beiträge: 189


Gesendet: 23:29 - 24.03.2012

Hallo zusammen,
wer kennt sich aus und kann Rat geben?

Hab mir vor 2 Wochen nen Tiger gekauft. Der Vorbesitzer hatte den Tiger im November beim Händler.
Dort wurde auch der hintere Reifen erneuert.
Er bekam zum vorderen Anakee einen "nagelneuen" T66 aus 2900 !
Das ist ne Kombination ohne Freigabe!(Hab zumindest keine FRG fuer ne Mischbereifung gefunden)
Also keine ABE mehr?!
Älter ich hab je Halsschlagader wie ne Blockwurst.

Wer kennt sich aus?
Was kann ich als Käufer vom Tiger ausrichten?
Bin ja nicht Kunde des Haendlers gewesen.
Dem Vorbesitzer will ich auch nix, aber ist schon ne
Komisch finde ich auch, dass in der Rechnung das T-Logo ist, er aber nicht auf der Triumph-HP gelistet ist.

Gruss

ralf
ralf
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 23:35 - 24.03.2012

Moin, einfach mal anrufen beim Händler?
Den verkäufer noch mal Interviewen?
Manchmal klärt sich dann auf und die Welt sieht wieder rosig aus.

Sonst weiß ich kein Bescheid und denke, wenn man das nicht beim Kauf sieht, hat man selber Schuld, weil ich nicht denke, das das ein gravierender Mangel ist aber das sag ich aus dem Bauch raus.
spritoner


Beiträge: 189


 

Gesendet: 23:45 - 24.03.2012

Hi Ingo,
dem Verkaeufer will ich nix.
Der Bock war vor Besichtigung schon gekauft und so gesehen kann ich mir den Schuh zwar anziehen nicht genau geschaut zu haben.
Allerdings darf ich auch davon ausgehen, dass ein Motorradhaendler/Werkstatt Produkte einsetzt, die in Kombination funktionieren und legal sind.
Ansonsten kontrolliert man alles, was getauscht wird.
Vertrauen schafft man so nicht.
Und ich akzeptiere auch nicht, wenn es heisst: "Nicht direkt gemerkt, dann bisse doof und hast es nicht anders verdient."

ralf
spritoner


Beiträge: 189


 

Gesendet: 23:46 - 24.03.2012

Hi Ingo,
dem Verkaeufer will ich nix.
Der Bock war vor Besichtigung schon gekauft und so gesehen kann ich mir den Schuh zwar anziehen nicht genau geschaut zu haben.
Allerdings darf ich auch davon ausgehen, dass ein Motorradhaendler/Werkstatt Produkte einsetzt, die in Kombination funktionieren und legal sind.
Ansonsten kontrolliert man alles, was getauscht wird.
Vertrauen schafft man so nicht.
Und ich akzeptiere auch nicht, wenn es heisst: "Nicht direkt gemerkt, dann bisse doof und hast es nicht anders verdient."

ralf
CW Orange


Beiträge: 1615


 

Gesendet: 00:52 - 25.03.2012

Zitat:
Der Bock war vor Besichtigung schon gekauft und so gesehen kann ich mir den Schuh zwar anziehen nicht genau geschaut zu haben.


Moin Ralf,
bei Reifen kannst Du nicht unbedingt davon ausgehen, dass beim Händler immer alles chico läuft. Wenn Du eine Moped kaufst gehört der Check der Reifen sowohl bzgl. der Dimension als auch der DOT-Nummer dazu. Hast Du wenigsten die FgstNr mit den Papieren verglichen? Und ansonsten ist es wie Ingo sagt: mit dem Triumph-Händler schnacken, gerade wenn Du den Kaufbeleg für den Reifen mitbekommen hast, gehen die Pflichten und Rechte auf Dich über. Mehr kannst Du nicht machen. [Link zum eingefügten Bild]
Lila Kuh


Beiträge: 1275


 

Gesendet: 08:38 - 25.03.2012

Moin Ralf,

ohne über den Vorbesitzer zugehen, wird es wohl schwer. Den Anspruch könnte eigentlich nur der Vorbesitzer durchsetzen und dann stellt sich noch die Frage, wie lange das her ist.

Ruf doch den Händler mal an. Vielleicht lenkt der ja ein. Die 10 Jahre alle Pelle kannste vergessen. Aber eine Nachfrage an T wegen des Logo könnte nicht schaden.
Donnervogel
Moderator

Beiträge: 7177


 

Gesendet: 09:41 - 25.03.2012

Neue Reifen sind nach dem Verständnis der Gesetzgebung die Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind!

Hier mal ein Link dazu KLICK


und die passende Textzeile dazu
Zitat:
„Mehrere Jahre sachgemäß gelagert“ bedeutet rechtlich betrachtet, dass ein Reifen, der bis zu maximal 5 Jahre sachgemäß gelagert wurde als Neureifen gilt und dadurch in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist. Das heißt also: Grundsätzlich ist bei sachgemäßer Lagerung gemäß DIN 7716 bzw. ISO 2230 ein Reifen bis zu einer Lagerdauer von fünf Jahren als Neureifen zu spezifizieren. Der Verkauf und die Montage sind somit technisch unbedenklich. Dies muss aber auch nachgewiesen werden können. Dazu die entsprechenden Urteile:

Amtsgericht Krefeld, 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003
Amtsgericht Bochum, 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004
Das Amtsgericht (AG) Starnberg hat aber in einem Urteilsspruch vom 16. Dezember 2009 (AZ: 6 C 1725/09) entschieden, dass Reifen unter bestimmten Umständen nicht mehr als Neureifen verkauft werden dürfen. Bei derartigen Reifen habe der Käufer einen Anspruch auf Preisminderung. Der Durchschnittskäufer dürfe beim Kauf von Neureifen davon ausgehen, auch Reifen zu erhalten, die dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entsprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung.



Thomas Johannsen
Moderator

Beiträge: 6244


 

Gesendet: 13:00 - 25.03.2012

mit dem alten Gummi ist schon kacke, ist ja aber auch schon reichlich was zu gesagt worden

[quote]Das ist ne Kombination ohne Freigabe!(Hab zumindest keine FRG fuer ne Mischbereifung gefunden)/quote]

Wie alt ist denn der Tischer?
Die neuen mit EU-Zulassung haben ja keine Reifenbindug mehr. Da ist zumindest nicht pauschal auszuschliessen, dass vorn/hinten unterschiedliche Reifen gefahren werden dürfen.

TJ
Ingo
Moderator

Beiträge: 42149


 

Gesendet: 13:41 - 25.03.2012

Und wer beim Kauf eines Krades auf die Reifen DOT Daten guckt, ist schon ein echter Pinkel

Thomas Johannsen
Moderator

Beiträge: 6244


 

Gesendet: 15:35 - 25.03.2012

würd ich wohl auch nicht drauf achten
heißt aber nix
Oloeschi


Beiträge: 210


 

Gesendet: 18:25 - 25.03.2012

Ralle
laut der Freigabe durch Michelin darf der Anakee und der T66 gemischt gefahren werden. Schau mal in die Freigabe die ich dir geschickt habe!!!
Ändert aber nix am Alter der Reifen!

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