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Autor | Mitteilung |
Frenscher Beiträge: 731 | Gesendet: 14:45 - 14.06.2003 Hallo Biker, wenn bei einer Kontrolle durch Grünweiß die Sporttüten oder auch andere Umbauten auffallen, wie ist die Rechtslage ?? Von Verwarnungsgeld wegen Krach bis zur Stillegung wegen Bauart-veränderung gehen die Meinungen wohl auseinander........ Wer hat konkrete Erfahrungen, bzw. kennt einen guten Rechtsverdreher der solche Fälle behandelt ?? Vor allen Dingen, wie verhält man sich im konkreten Fall ?? ( Abhauen ist ja nur ne kurzfristige Lösung.... ) Frenscher |
mdukew
Moderator Beiträge: 3482
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Gesendet: 16:57 - 16.06.2003 Hi Frenscher, schau mal da nach, die Jungs haben einschlägige Erfahrung. http://pub141.ezboard.com/ffighterscommunityfrm6 Gruß Michael |
Dämonenberater
Beiträge: 400
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Gesendet: 17:46 - 24.06.2003 Gefunden unter o.g. Link und wohl die relevante Essenz dieses Themas... Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2 Wochen) zu überprüfen ist. Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind. Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu: Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht(§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der Polizei verpflichtet, (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja wohl beim Motorradfahrer!!!!!!! Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt oder eingezogen werden. Also...... Gruß, Jan |
StefanB
Beiträge: 32
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Gesendet: 20:43 - 24.06.2003 Grünweiß ist zunächst nicht das wahre Problem - das heißt "Erlöschen der ABE", und das kann heißen keinen Versicherungsschutz, wenn's drauf ankommt. Mag spießig klingen, aber ohne bedeutet im übelsten Fall eben auch die persönliche Pleite. Also - oben bleiben. Gruß, Stefan |
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