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Autor Mitteilung
Frenscher


Beiträge: 731


Gesendet: 14:45 - 14.06.2003

Hallo Biker,
wenn bei einer Kontrolle durch Grünweiß die Sporttüten oder auch andere Umbauten auffallen, wie ist die Rechtslage ??
Von Verwarnungsgeld wegen Krach bis zur Stillegung wegen Bauart-veränderung gehen die Meinungen wohl auseinander........
Wer hat konkrete Erfahrungen, bzw.
kennt einen guten Rechtsverdreher der solche Fälle behandelt ??
Vor allen Dingen, wie verhält man sich im konkreten Fall ??
( Abhauen ist ja nur ne kurzfristige Lösung.... )

Frenscher
mdukew
Moderator

Beiträge: 3482


 

Gesendet: 16:57 - 16.06.2003

Hi Frenscher,

schau mal da nach, die Jungs haben einschlägige Erfahrung.

http://pub141.ezboard.com/ffighterscommunityfrm6

Gruß

Michael
Dämonenberater


Beiträge: 400


 

Gesendet: 17:46 - 24.06.2003

Gefunden unter o.g. Link und wohl die relevante Essenz dieses Themas...

Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch
defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich
einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2
Wochen) zu überprüfen ist.

Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs
untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.

Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht(§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der
Polizei verpflichtet, (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen
zu lassen.
Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die
Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km
beträgt.

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja wohl beim Motorradfahrer!!!!!!!


Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO
oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen
scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit
beschlagnahmt oder eingezogen werden.

Also......

Gruß, Jan
StefanB


Beiträge: 32


 

Gesendet: 20:43 - 24.06.2003

Grünweiß ist zunächst nicht das wahre Problem - das heißt "Erlöschen der ABE", und das kann heißen keinen Versicherungsschutz, wenn's drauf ankommt. Mag spießig klingen, aber ohne bedeutet im übelsten Fall eben auch die persönliche Pleite.

Also - oben bleiben.

Gruß,

Stefan

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