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Autor | Mitteilung |
schmidti
Moderator Beiträge: 5486
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Gesendet: 11:30 - 09.04.2005 mensch ingo, völlig neue geschäftsidee moppedverleih mit drauflegen da muss es ja wohl die menge machen. alles gute damit ma ernst: die aussage mit den 200 find ich ja mutig gruß schmidti |
inha1
Moderator Beiträge: 5043
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Gesendet: 13:40 - 09.04.2005 Fand ich auch, Schmidti aber Herr Inschenör muss ja die Höchstgeschwindigkeit mit dem Reifen prüfen. Er meinte, das mein Moped ziemlich straff gefedert ist und stabil lööpt auch bei 200. Gruß Ingo |
der Franzose
Moderator Beiträge: 3718
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Gesendet: 14:10 - 09.04.2005 Moin, "Er meinte, das mein Moped ziemlich straff gefedert ist und stabil lööpt auch bei 200." Das habe ich auch an meinem Moped bemerkt. Cooool, ich könnte auch Ingenieur sein. Mal ernst: Wo wird das alles eingetragen (ich meine : schriftlich)? Darfst du wieder auf Original zurückkommen, ohne alles wieder eintragen zu müssen. Was riskierst du, wenn dein Umbau nicht eingetragen ist (polizeilich) ? Will die Versicherung einfach nicht bezahlen, falls das Moped bei einem Schaden hat oder muss sie zuerst beweisen, dass der Reifen den Unfall verursacht hat ? |
inha1
Moderator Beiträge: 5043
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Gesendet: 15:04 - 09.04.2005 Moins Pascal, hier in D haben wir den Kfz-Brief, die Besitzurkunde sozusagen. In diesen Brief werden alle Daten, Fahrgestellnr., Gewicht, Höhe, Breite, Geschwindigkeit, Reifengröße usw. eingetragen. Wenn etwas verändert werden soll muss das Amtlich von einer Kfz-Prüfstelle (TÜV, Dekra,GTÜ) abgenommen werden. Wenn man keine Freigabe vom Hersteller hat übernimmt der Inschenör der Prüfstelle die Arbeit und stellt dann per Begutachtung und Fahrprüfung fest ob alles rechtens ist. Diese Veränderung trägt er dann wiederum in den Brief ein. Da dies Dokument den Besitz des Kfz´s belegt nimmt man, auch wieder von einer Amtlichen Stelle, des Strassenverkehramtes ausgestellt, einen Kfz- Schein mit. In diesen Schein trägt das Verkehrsamt die Veränderung, abgeschrieben aus dem Kfz-Brief, ein. Hat man diese ganze Prozedur nicht gemacht und die Polizei stellt z.b. bei einer Verkehrskontrolle fest, das man etwas nicht im Kfz-Schein/Brief eingetragen hat, erlischt die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges und der Versicherungsschutz. Genauso, nach z.b. einem Unfall wird festgestellt das das Kfz nicht den im Schein/Brief eingetragenen Regeln entspricht, erlischt die Betriebserlaubniss und der Versicherungsschutz. Das wird dann unter Umständen Schweineteuer..... Das war die ungefähre Rechtslage in Kurzform. Garnicht so schlimm, gelle[Link zum eingefügten Bild] In diesem Sinne Gruß aus D Ingo[Link zum eingefügten Bild] |
der Franzose
Moderator Beiträge: 3718
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Gesendet: 15:44 - 09.04.2005 Danke für die Erklärung Hoffentlich kontrollieren mich Deutsche Bullen nicht. Wurde schon einmal in D. kontrolliert und habe damals 10 DM Strafe bezahlen müssen. Das Licht an meinem Fahrrad funktionnierte nicht. Es war 14.00 Uhr. |
Mac
Beiträge: 1017
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Gesendet: 00:44 - 10.04.2005 Siehst Du Pscal, jetzt versteht Du die Krauts... Vive la France, Mac |
Korse
Beiträge: 149
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Gesendet: 12:19 - 11.04.2005 EU? |
der Franzose
Moderator Beiträge: 3718
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Gesendet: 12:20 - 11.04.2005 Moin Korse Wie sieht's aus in der Schweiz ? |
inha1
Moderator Beiträge: 5043
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Gesendet: 13:40 - 11.04.2005 Letzter Akt: War grad beim Verkehrsamt und hab´s amtlich im Schein stehen. Nun fahr ich fvl.......fast..voll..legal Und hab nur 10,50 bezahlt....... Gruß Ingo |
der Franzose
Moderator Beiträge: 3718
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Gesendet: 13:44 - 11.04.2005 Viel Spass beim Fahren, das ist ja das Interessanteste daran ! |
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