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Autor | Mitteilung |
maserati.lutz
Premium-User Beiträge: 406
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Gesendet: 14:22 - 08.02.2004 Hallo Du brauchst eine Außnahmebestättigung vom Innenminiesterium deines Bundeslandes nach parag.47STVO Abgasverhalten und Parag.49 STVO denn alle nach 01.10.1989 Erstzugelassene PKW müßen einen KAT haben,aber wenn sie schon einmal in einem EU-Land angemeldet waren dürfen sie dir die Ausnahmegenemigung nicht verweigern! Etc... Bitte mail mir deine Telefon nummer ,damit Ich dir die Ganze lange Story am Telefon erzählen kann. meine Mailadresse ist im Regiester !!!!! |
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