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 Forum Index —› Biturbo bis Quattroporte IV u. 3200GT —› Rechtslage "Quattroporte IV" VERKAUF ???
 


Autor Mitteilung
Maseratiandy
Power-User

Beiträge: 241


 

Gesendet: 23:19 - 29.07.2004

Hi Klausi,

wie ist den das Ganze ausgegangen.

Ciao Andy
Anonymous


 

Gesendet: 19:41 - 01.08.2004

meines Wissens bezieht sich die Gewährleistung auf Schäden und Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben. Durch die Überprüfung bei einer Maserati-Werkstätte dürfte bewiesen sein,dass der Maserati zu diesem Zeitpunkt diesen Mangel nicht hatte. Würde mich nicht einschüchtern lassen.
Max
Power-User

Beiträge: 279


 

Gesendet: 20:05 - 01.08.2004

vielleicht hilft dir das weiter. EU-Recht http://www.autotouring.at/archiv/export/M%E4rz_2001/at_index_3_15.html#jahre

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- Rechtslage "Quattroporte IV" VERKAUF ??? -

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