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Autor | Mitteilung |
Maseratiandy
Power-User Beiträge: 241
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Gesendet: 23:19 - 29.07.2004 Hi Klausi, wie ist den das Ganze ausgegangen. Ciao Andy |
Anonymous
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Gesendet: 19:41 - 01.08.2004 meines Wissens bezieht sich die Gewährleistung auf Schäden und Mängel, die bereits beim Kauf bestanden haben. Durch die Überprüfung bei einer Maserati-Werkstätte dürfte bewiesen sein,dass der Maserati zu diesem Zeitpunkt diesen Mangel nicht hatte. Würde mich nicht einschüchtern lassen. |
Max
Power-User Beiträge: 279
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Gesendet: 20:05 - 01.08.2004 vielleicht hilft dir das weiter. EU-Recht http://www.autotouring.at/archiv/export/M%E4rz_2001/at_index_3_15.html#jahre |
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